Für das Referenzdokument Verantwortliche und für die Prüfung des Jahresabschlusses Verantwortliche
Für das Referenzdokument Verantwortliche
Philippe Camus und Rainer Hertrich, Chief Executive Officers von EADS
Erklärung der für das Referenzdokument Verantwortlichen
„Nach unserem Wissen sind die in diesem Referenzdokument auf EADS bezogenen Informationen wahr und korrekt; das Referenzdokument enthält alle von den Anlegern benötigten Informationen, um sich über Vermögen und Verbindlichkeiten von EADS sowie Geschäfts- und Finanzlage, Ergebnisse und Aussichten des Emittenten ihre Meinung zu bilden; es ist nichts ausgelassen worden, was die Bedeutung dieser Informationen beeinflussen könnte.“
| Philippe Camus | Rainer Hertrich | ||
| Chief Executive Officer | Chief Executive Officer |
Für die Prüfung des Jahresabschlusses Verantwortliche
Für die Prüfung des Jahresabschlusses von EADS Verantwortliche
Informationspolitik
Angaben zu dem für Informationen zuständigen Mitarbeiter
Herr Pierre de Bausset
Senior Vice-President Investor Relations and Financial
Communication
EADS
81663 München
Deutschland
Telefon: + 49 89 607 34113
Fax: + 49 89 607 34110
E-mail: ir@eads.net
Die Webseite www.eads.net liefert umfassende Informationen über die Gesellschaft. Für die Aktionäre wurden in folgenden Ländern gebührenfreie Hotlines eingerichtet: Frankreich (0 800 01 2001), Deutschland (00 800 00 02 2002) und Spanien (00 800 00 02 2002). Folgende E-Mail-Adresse wurde für Nachrichten von Aktionären eingerichtet: ir@eads.net.
Verpflichtungen der Gesellschaft in Bezug auf Informationen
Angesichts der Tatsache, dass die Aktien der Gesellschaft am
Premier Marché der Euronext Paris SA (nachstehend „Pariser
Börse“ genannt), im amtlichen Markt (im Teilbereich Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse (nachstehend „Frankfurter
Wertpapierbörse“ genannt) und an den Börsen von Madrid,
Bilbao, Barcelona und Valencia (nachstehend „spanische
Börsen“ genannt) gehandelt werden, unterliegt die Gesellschaft
in Frankreich, Deutschland und Spanien bestimmten geltenden
Rechtsvorschriften hinsichtlich von Informationen, von denen
die wichtigsten in „Allgemeine Angaben über die Gesellschaft
– Geltendes Recht – Niederländische Vorschriften“ zusammengefasst
sind.

