Konjunkturabhängigkeit des Flugzeugmarktes

Im Jahr 2005 entfielen etwa zwei Drittel der Konzernumsatzerlöse von EADS auf die kombinierten Umsatzerlöse von Airbus und ATR. In der Vergangenheit war der Markt für Verkehrsflugzeuge stets zyklischen Schwankungen unterworfen, die zum Teil auf die Sensitivität der Passagiernachfrage im Flugreisenmarkt gegenüber dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (GlossarBIP) zurückzuführen sind. Infolgedessen war das Wachstum des Verkehrsflugzeugsektors von EADS mit dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts verbunden. Allerdings spielen andere Faktoren ebenfalls eine wesentliche Rolle, wie zum Beispiel (i) das Durchschnittsalter und die technische Veralterung der Flugzeugflotten im Verhältnis zu neuen Flugzeugmodellen, (ii) die Anzahl und Charakteristika von Flugzeugen, die aus dem Verkehr gezogen wurden, um eventuell später wieder eingesetzt zu werden, (iii) Passagierlastfaktoren, (iv) die Preispolitik der Fluggesellschaften, (v) das finanzielle Wohl der Fluggesellschaften und (iv) Deregulierungen.

Die EADS und der Geschäftsbereich Airbus haben eine flexible Fertigungsorganisation eingerichtet, die sich an die Nachfrageänderungen bei solchen zyklischen Schwankungen im Markt anpassen kann. Siehe „Teil 2 /  Airbus – Markt“. Nichtsdestotrotz geht EADS davon aus, dass der Markt für Verkehrsflugzeuge auch in Zukunft zyklischen Schwankungen unterworfen sein wird und dass rückläufige Konjunkturentwicklungen, wie sie z. B. derzeit beobachtet werden können, sich möglicherweise negativ auf die künftige Finanz- und Ertragslage von EADS auswirken.

Einfluss von Terrorismus, Epidemien und Katastrophen auf den Flugzeugmarkt

Wie die Terroristenangriffe von New York und Madrid bzw. die Ausbreitung des Virus des akuten Atemwegsyndroms („SARS“) gezeigt haben, können Terrorismus und Epidemien die Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit in Bezug auf Luftverkehrssicherheit und Flugreisekomfort sowie die Nachfrage nach Luftreiseverkehr und kommerziell genutzten Flugzeugen empfindlich beeinflussen. Darüber hinaus haben größere Flugzeugunfälle negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Öffentlichkeit sowie der Regulierungsbehörden im Hinblick auf die Sicherheit einer bestimmten Klasse von Flugzeugen, deren Design oder auf die Fluglinie. Als Konsequenz von Terror, Epidemien und anderen Katastrophen könnte eine Fluggesellschaft mit plötzlich rückgängiger Flugreisenachfrage konfrontiert sein und sich gezwungen sehen, teure Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Aufgrund solcher Ereignisse und dem daraus resultierenden negativen Einfluss auf die Luftfahrtindustrie insgesamt oder auf bestimmte Fluggesellschaften könnte EADS unter einer rückläufigen Nachfrage nach allen oder bestimmten Typen ihrer Flugzeuge zu leiden haben und die Kunden von EADS könnten die Auslieferung neuer Flugzeuge verschieben oder Aufträge stornieren.

Abhängigkeit von Verteidigungsausgaben

Im Jahr 2005 wurden etwa 23% der Konzernumsatzerlöse von EADS im Verteidigungsbereich erzielt. In jedem Markt hängen die Verteidigungsausgaben von einer komplexen Mischung aus geopolitischen Erwägungen, Haushaltsvorgaben und der Fähigkeit der Streitkräfte ab, spezifischen Bedrohungen zu begegnen und bestimmte Aufgaben erfüllen zu können. Die Verteidigungsausgaben können daher von Jahr zu Jahr und von Land zu Land erheblichen Schwankungen unterliegen. Ungünstige wirtschaftliche und politische Bedingungen wie auch deutlich rückläufige konjunkturelle Entwicklungen in den Verteidigungsmärkten, in denen EADS tätig ist, könnten einen negativen Einfluss auf die künftige Vermögens- und Ertragslage von EADS haben.

In den Fällen, in denen mehrere Länder gemeinsam Beschaffungsverträge für Verteidigungsgüter abschließen, könnten sich wirtschaftliche, politische und/oder Haushaltsbeschränkungen in jedem einzelnen dieser Länder negativ auf die Möglichkeit für EADS auswirken, solche Verträge abzuschließen oder auszuführen.

Entstehung von Public-Private Partnerships und privaten Finanzierungsinitiativen

Im Verteidigungsbereich verlangen Kunden, insbesondere aus Großbritannien, zunehmend nach Angeboten und schließen Verträge ab nach Modellen, die als Public-Private Partnerships („PPPs“) oder als Private Finance Initiatives („PFIs“) bekannt sind. PPPs und PFIs unterscheiden sich grundlegend von den traditionellen Käufen von Verteidigungsgütern, da sie oft nachstehende Elemente enthalten:

  • Umfassende Wartungsdienstleistungen während der Lebensdauer des Guts;
  • Dauerhafte Eigentümerschaft und Finanzierung des Guts durch Dritte, wie z.B. den Lieferanten;
  • Verpflichtung zur Einhaltung spezieller Kundenanforderungen in Bezug auf die öffentlichen Haushalte oder staatliche Beschaffungsrichtlinien und
  • Bedingungen, die es dem Dienstleister gestatten, für ungenutzte Kapazitäten andere Kunden zu finden.

Die EADS beteiligt sich beispielsweise über Paradigm mit Skynet 5 und den zugehörigen Telekommunikationsdienstleistungen an GlossarPPP- und GlossarPFI-Verträgen und ist an weiteren PFI-Angeboten, wie dem Airtanker-(GlossarFSTA) Projekt, beteiligt. Die Komplexität von PFIs besteht u. a. in der Zuordnung von Risiken und deren zeitlicher Koordinierung zwischen den verschiedenen Parteien über die Laufzeit des Projekts.

Es können keine Zusicherungen darüber gegeben werden, in welchem Umfang EADS sich effizient und effektiv (i) um künftige PFI- oder PPP-Programme bewerben wird, (ii) die unter den Verträgen vereinbarten Dienstleistungen handhaben wird, (iii) die Anschaffung von Einrichtungen und die dazugehörigen Wartungsdienstleistungen finanzieren wird und (iv) die Vermarktung von Überkapazitäten in Angriff nehmen wird. Die EADS kann auch nicht sicher sein, dass sie nicht während der langen Laufzeiten von PPP- und GlossarPFI-Programmen auf unerwartete politische, budgetäre, aufsichtsrechtliche oder Wettbewerbsrisiken stoßen wird.

Wettbewerb und Marktzugang

In den meisten ihrer Geschäftsbereiche ist EADS einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt, insbesondere auf dem Markt für Verkehrsflugzeuge, wo Airbus infolge dieses Wettbewerbs unter einem starken Preisdruck stand. Die EADS ist der Auffassung, dass einige der Ursachen für diesen Preiswettbewerb durch Umstrukturierungen in der Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie entschärft wurden. Die jüngste Abschwächung der Nachfrage hat jedoch dazu geführt, dass bestimmte Kunden im Hinblick auf verschiedene Faktoren, wie etwa Preis und Zahlungsbedingungen, ein größeres Druckmittel zur Intensivierung des Wettbewerbs besitzen. Es können keine Zusicherungen gegeben werden, dass der Wettbewerb sich nicht verschärfen wird, besonders, wenn es zu einem nachhaltigen Abschwung kommen sollte.

Des Weiteren werden bei der Auftragsvergabe für zahlreiche Luft- und Raumfahrt- sowie Verteidigungsprodukte implizit oder explizit Unternehmen aus dem eigenen Land bevorzugt. Obwohl der multinationale EADS-Zusammenschluss einen erweiterten Stammmarkt schafft, kann EADS in bestimmten Ländern, vor allem außerhalb Europas, gegenüber örtlichen Anbietern bei bestimmten Produkten Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt sein. Bedingt durch die strategische Bedeutung und die politische Sensibilität der Luft- und Raumfahrt- sowie der Verteidigungsindustrien werden politische Erwägungen in absehbarer Zukunft bei zahlreichen Produkten auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Verfügbarkeit staatlicher Zuschüsse

In früheren Jahren haben EADS und deren Hauptkonkurrenten von Regierungsfinanzierungen für Produktplanung und -entwicklung profitiert. Die EADS hat vor kurzem eine Finanzierung von einer nicht näher genannten Regierung im Zusammenhang mit dem A380-Programm für Flugzeuge der Zivilluftfahrt erhalten und bestimmte EU-Länder haben sich bereits verpflichtet, die Entwicklung des A350-Zivilluftfahrtprogramms zu fördern. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass derartige Finanzierungen auch für zukünftige Projekte weiterhin zur Verfügung stehen. Die EU und die USA waren seit dem Jahr 1992 an ein Abkommen gebunden, das die Bedingungen für die Gewährung von Finanzierungshilfen durch Regierungen an die Hersteller von zivil genutzten Flugzeugen festlegt. Der einseitige Rückzug von der Vereinbarung von 1992 durch die US-Regierung im auslaufenden Jahr 2004 hat schließlich zu formalen Ansprüchen und Gegenansprüchen der USA und der EU bei der Welthandelsorganisation („WTO“) geführt. Die EU und die USA sind ebenfalls in Verhandlungen um eine Lösung der im formalen WTO-Prozess diskutierten Angelegenheiten eingetreten, mit dem Ziel, sich auf ein neues System gleicher Wettbewerbsbedingungen zu einigen, wenn es um die Förderung zukünftiger Entwicklungen auf dem Gebiet der Luftfahrt geht. Die Bedingungen und Laufzeiten neuer Vereinbarungen oder das Resultat des formalen WTO-Verfahrens, könnte den Zugang von Airbus zu Risikokapitalanlagen für Großprojekte einschränken oder zu einem negativen Ungleichgewicht beim Zugang zu staatlichen Mitteln durch EADS im Vergleich mit US-Anbietern führen.

Technologisch fortschrittliche Produkte und Dienstleistungen

Die meisten der von EADS entwickelten und gefertigten Produkte bzw. Programme sind technologisch fortschrittliche und in manchen Fällen neuartige Systeme, die unter anspruchsvollen Betriebsbedingungen einwandfrei funktionieren müssen. Obwohl EADS der Ansicht ist, dass die von ihr eingesetzten Entwicklungs-, Fertigungs- und Testmethoden technisch ausgereift sind, kann nicht gewährleistet werden, dass die Produkte oder Programme von EADS erfolgreich entwickelt und betrieben werden oder dass sie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend entwickelt werden oder arbeiten.

Bestimmte von EADS abgeschlossene Verträge sehen vor, dass EADS auf einen Teil des erwarteten Gewinns verzichtet, dass Minderungen akzeptiert werden müssen, dass eine Ersatzlieferung erfolgt oder ein anderes Produkt geliefert bzw. eine andere Dienstleistung erbracht wird oder dass die Preise für künftige Lieferungen gegenüber denselben Kunden gemindert werden, wenn die Produkte nicht rechtzeitig geliefert werden oder mangelhaft sind. Die EADS hat zum Beispiel Verpflichtungen aus Verträgen zur Herstellung von Telekommunikationssatelliten, die zu einer Zeit abgeschlossen wurden, als zwar in den Verträgen enge Lieferfristen angesetzt wurden, es jedoch übliche Praxis im Markt war, diese Zeitpläne zu überschreiten, um den immer komplexer werdenden technologischen Anforderungen gerecht zu werden. Es kann keine Zusicherung darüber gegeben werden, dass keine Vertragsstrafen oder Vertragskündigungen ausgesprochen werden, wenn EADS Liefertermine oder sonstige vertragliche Leistungsanforderungen nicht einhält.

Wie bei anderen Unternehmen haben sich auch bei EADS gelegentlich Produkte als mangelhaft erwiesen und es sind sonstige Probleme aufgetreten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass derartige Probleme in Zukunft nicht auftreten werden. Neben den Kosten für Gewährleistung, Vertragserfüllung oder erforderliche Abhilfemaßnahmen können derartige Probleme zu erhöhten Kosten oder zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen und sich in hohem Maße nachteilig auf die Reputation der EADS-Produkte auswirken. Siehe „Rechtliche Risiken — Produkthaftung und Garantiefälle“.

Wichtige Forschungs- und Entwicklungsprogramme

Das geschäftliche Umfeld, in dem sich zahlreiche der Hauptgeschäftsbereiche von EADS bewegen, ist durch einen hohen Forschungs- und Entwicklungsaufwand gekennzeichnet, der bedeutende Vorabinvestitionen erfordert. Die dieser Investitionstätigkeit zu Grunde liegenden Geschäftspläne sehen lange Zeiträume für die Amortisierung dieser Aufwendungen vor. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die diesen Geschäftsplänen zu Grunde liegenden wirtschaftlichen, technischen und marktbezogenen Annahmen erfüllt werden und daher die angestrebte Amortisierung oder die angestrebten Renditen tatsächlich erzielt werden.

Pensionsverpflichtungen in Großbritannien

Die EADS ist mit BAE Systems in verschiedenen Gemeinschaftsunternehmen engagiert, von denen Airbus und MBDA in Bezug auf die Mitarbeiterzahl die wichtigsten sind. Solange BAE Systems im Hinblick auf jedes dieser Gemeinschaftsunternehmen Anteilseigner bleibt, können die Mitarbeiter in Großbritannien im Pensionsversicherungssystem von BAE Systems, das derzeit ein Pensionskassensystem mit Rechtsanspruch ist, bleiben. Die von BAE Systems definierten Benefit-Obligationen müssen mit Pensionsleistungen finanziert werden. Zum 1. Januar 2005 wendet BAE Systems die International Financial Reporting Standards („IFRS“) an. Der Internationale Rechnungslegungsstandard („IAS“) 19 „Leistungen für Arbeitnehmer“ erfordert die Anerkennung einer Altersversorgung, wenn die definierten Vorsorgepläne nicht ausreichend durch entsprechendes Vermögen gedeckt sind und somit eine Unterdeckung vorhanden ist. Unter Anwendung von IAS 19, hat BAE Systems für seine Pensionspläne in Großbritannien und den USA eine Gesamtunterdeckung von £ 3.870 Mio zum Jahresende 2004 errechnet. Durch die Investitionen in den Airbus und MBDA ist EADS durch den Fehlbetrag im Pensionsplan von BAE Systems potentiell betroffen. Jedoch bewirken die Verträge der Gemeinschaftsunternehmen zwischen EADS und BAE Systems, dass die Beiträge, die das Gemeinschaftsunternehmen an das Pensionssystem zu erbringen hat, auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. bis zum Juli 2011 für Airbus und bis Dezember 2007 für MBDA) begrenzt sind. Jeder zusätzliche Beitrag würde von BAE Systems bezahlt. Aus diesem Grund ist EADS während des Zeitraums der Beitragsbeschränkung nicht von steigenden Beiträgen aufgrund des Fehlbetrages betroffen. Auf der Grundlage von kürzlich verfügbar gemachten Informationen hält EADS diese Angaben nicht für ausreichend, um ihren Anteil am Rentendefizit zuverlässig berechnen zu können. Folglich behandelt EADS die Beiträge so, als ob beitragsorientierte Pläne vorlägen.

Zum 1. November 2003 hat EADS einen neuen Pensionsplan für Astrium Großbritannien erstellt. Die festgesetzten Benefit-Obligationen des neuen Plans, berechnet zum 31. Dezember 2005, belaufen sich auf £ 168 Mio. Die Versorgungsleistungen wurden mit £ 114 Mio berechnet, was einer Netto-Leistungspflicht von £ 54 Mio entspricht und das Höchstrisiko im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Plans abdeckt. Siehe „Erläuterungen zur Konzernbilanz nach IFRS – Anmerkung 21(b): Rückstellungen für Altersvorsorgepläne“.

 



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