Wertminderung von Vermögenswerten

Wenn ein auslösendes Ereignis, wie z. B. ein nachteiliges wichtiges Marktereignis oder eine wesentliche Änderung der Planung bzw. der getroffenen Annahmen eintritt, führt die EADS einen Wertminderungstest für voraussichtlich betroffenes Vermögen, betroffene Vermögensgruppen, Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder assoziierte Unternehmen durch. Aufgrund der frühzeitigen Anwendung von IAS 36 zum 1. Januar 2004 testet die EADS Goodwill gegen Ende jeden Geschäftsjahrs auf seine Werthaltigkeit, und zwar unabhängig davon, ob ein auslösendes Ereignis vorliegt oder nicht. In der Regel wird zur Bewertung der Vermögenswerte die Discounted Cash Flow-Methode verwendet. Die Discounted Cash Flow-Methode ist beeinflusst vom gewählten Abzinsungsfaktor und der Einschätzung des Managements der EADS („Management“) hinsichtlich des zukünftigen Cash Flows. Aus diesem Grund können sich selbst geringfügige Änderungen wesentlich auf die Vermögensbewertung und somit auch auf die Höhe der potentiellen Wertminderung auswirken.

Der von der EADS benutzte Abzinsungsfaktor leitet sich aus den durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten des Konzerns ab, der angepasst wird, um die Risiken des zugrunde liegenden Geschäfts wiederzugeben. Siehe Erläuterungen zum Konzernabschluss (IFRS) – Anmerkung 2 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten“ und Anmerkung 12 „Immaterielle Vermögenswerte“.

Wertminderungen des Goodwills wirken sich auf die Rentabilität aus, da sie von der EADS in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen werden. In den Jahren 2005, 2004 und 2003 wurde keine Goodwill-Wertminderung vorgenommen.

Siehe „Ertragslage der EADS – Goodwill-Abschreibungen des Konzerns“ und Erläuterungen zum Konzernabschluss (IFRS) – Anmerkung 12 „Immaterielle Vermögenswerte“ und Anmerkung 33 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.



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