Die EADS ist eine in den Niederlanden sitzende Gesellschaft und in Frankreich, Deutschland und Spanien an der Börse notiert. Wegen der deshalb möglicherweise anwendbaren, vielfältigen Corporate Governance-Vorschriften, hat sich EADS entschlossen, eine Reihe von üblichen Corporate Governance Prinzipien und Empfehlungen anzuwenden, um in diesen Jurisdiktionen optimal auftreten zu können.
Insbesondere und in Übereinstimmung mit niederländischem Recht wendet das Unternehmen die Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance-Codes („Niederländischer Code“) an oder erklärt, falls erforderlich, in seinem jährlichen Vorstandsbericht die Gründe für die Nichtanwendung dieser Bestimmungen nach dem Prinzip „Anwendung oder Erklärung“. In Paragraph 4.2 „Niederländischer Corporate Governance-Code“ des Bericht des Board of Directors für das Geschäftsjahr 2004, der auf der jährlichen Aktionärsversammlung am 11. Mai 2005 genehmigt wurde, hat EADS detaillierte Erklärungen für die Nichtanwendung der Bestimmungen III.2.1, III.3.6, III.4.1(f), III.5.1, III.5.6, III.5.11, III.5.12, III.8.3, III.5.13(a), III.5.13(d) abgegeben (im Wesentlichen aufgrund der Tatsache, dass es sich bei EADS um eine kontrollierte Gesellschaft handelt und daher die meisten Mitglieder des Board, des Audit Committee und des Remuneration Nomination Committee von ihren kontrollausübenden Aktionären ernannt und möglicherweise auch wieder abgesetzt werden können); ferner für die Nichtanwendung der Bestimmungen II.2.6, III.7.3, III.7.2, II.1.1, III.3.5, IV.3, IV.2 und IV.1.7 (im Wesentlichen als Ergebnis dessen, dass EADS an den Börsen von Frankfurt und Paris und an spanischen Börsen notiert ist und bestrebt ist, die entsprechenden Vorschriften strikt einzuhalten und dem Verhaltenskodex dieser Märkte zu folgen und ihre Aktionäre zu schützen). 2005 wurde die EADS-Erklärung des Jahres 2004 im Hinblick auf die Bestimmungen II.2.1, II.2.2, II.2.7 (Vergütung für Mitglieder des Board of Directors), II.1.4 (Rahmenregelungen für internes Kontroll- und Risikomanagement) sowie II.1.6 (Ethisches Warnsystem) modifiziert.
Der EADS-Bericht des Board of Directors ist Bestandteil der Dokumentation zur Jahreshauptversammlung (erhältlich über die EADS-Webseite unter www.eads.com, im Bereich „Corporate Governance”). Die darin enthaltene Stellungnahme in Bezug auf die Corporate Governance (Abschnitt 4.2 „Niederländischer Corporate Governance-Code“) für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 gilt als Bestandteil dieses Registrierungsdokumentes.
Die EADS befolgt den Niederländischen Code seit im Jahre 2003 die jährliche Aktionärsversammlung das sich auf Corporate Governance beziehende Kapital im Bericht des Board of Directors gebilligt hat.
