Gemäß der Satzung der Gesellschaft trägt das Board of Directors die Verantwortung für das Management und die Belange der Gesellschaft.
Das Board of Directors besteht aus höchstens elf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt und abberufen werden. Das Board of Directors beschloss im Rahmen der am 7. Juli 2000 abgehaltenen Sitzung des Board of Directors die Geschäftsordnung zur Regelung interner Angelegenheiten (die „Geschäftsordnung”). Die Geschäftsordnung wurde im Rahmen der Sitzung des Board of Directors am 5. Dezember 2003 geändert, um Empfehlungen im Hinblick auf Änderungen der
Corporate Governance zu berücksichtigen. Die Geschäftsordnung bestimmt die Zusammensetzung, die Rolle und die Hauptzuständigkeitsbereiche des Board of Directors und legt die Art und Weise der Ernennung und die Zuständigkeitsbereiche der Chairmen und der Chief Executive Officers fest. Die Geschäftsordnung sieht auch die Einrichtung von zwei Ausschüssen (das Audit Committee und das Remuneration and Nomination Committee) vor und bestimmt deren Zusammensetzung, Rolle und Geschäftsordnung.
Das Board of Directors hat außerdem bestimmte Insidergeschäftsvorschriften erlassen, die seine Mitglieder in bestimmten Fällen im Handel mit EADS-Aktien beschränken (nähere Informationen dazu in „Teil 2/ Geltendes Recht — Niederländische Vorschriften”).
Die Parteien des Participation Agreement haben vereinbart, dass die mit den indirekten EADS-Aktien verbundenen Stimmrechte von EADS Participations B.V. so ausgeübt werden sollen, dass das Board of Directors von EADS Mitglieder des Boards von EADS Participations B.V. und zwei weitere unabhängige Board-Mitglieder umfasst, die keine Officers, Directors, Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Vertreter der Konzerne DaimlerChrysler, Société de Gestion de Participations Aéronautiques („SOGEPA“), Lagardère oder des französischen Staates sind und auch anderweitig in keiner bedeutenden wirtschaftlichen oder beruflichen Verbindung mit einer der vorgenannten Parteien stehen. Gemäß dem Participation Agreement besteht das Board of Directors aus zehn Mitgliedern, wobei:
- DaimlerChrysler vier Mitglieder bestellt;
- Société de Gestion de l’Aéronautique, de la Défense et de l’Espace („SOGEADE“) vier Mitglieder bestellt; und
- Daimler Chrysler und SOGEADE jeweils ein unabhängiges Mitglied bestellen.
Ferner ist zu erwähnen, dass Sociedad Estatal de Participaciones Industriales („SEPI“) auf Antrag von DaimlerChrysler und SOGEADE zwar nach dem 8. Juli 2003 nicht mehr zur Bestellung eines Mitglieds berechtigt ist, das Board of Directors von EADS jedoch beschlossen hat, auf der Aktionärsversammlung vom 11. Mai 2005 ein weiteres spanisches Mitglied zu bestellen und die Gesamtzahl der Mitglieder somit auf elf zu erhöhen.
Gemäß Gesellschaftssatzung lief die Amtszeit für jedes Mitglied des Board of Directors bis zur Jahreshauptversammlung, die am 11. Mai 2005 stattfand. Auf der Jahreshauptversammlung wurde das Board of Directors für die Dauer von fünf Jahren erneut gewählt. Dieser Zeitraum endet mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2010. Die Mitglieder des Board of Directors werden auf dieser Hauptversammlung und später auf jeder fünften Jahreshauptversammlung gewählt.
Die Aktionärsversammlung kann darüber hinaus einzelne Mitglieder des Board of Directors jederzeit suspendieren oder abberufen. Die Anzahl der Amtsperioden für einen Director ist nicht begrenzt.
Das Board of Directors ernannte zwei Chairmen, von denen einer aus den Reihen der von DaimlerChrysler benannten Mitglieder des Boards und einer aus den Reihen der von SOGEADE benannten Mitglieder gewählt wurde.
Die Chairmen gewährleisten das reibungslose Arbeiten des Board of Directors, insbesondere indem sie die Arbeit der Chief Executive Officers durch strategische Besprechungen mit externen Partnern auf höchster Ebene unterstützen.
Das Board of Directors ernannte ferner zwei Chief Executive Officers, die für die laufende Geschäftsführung verantwortlich sind. Einer von ihnen wurde aus den Reihen der von DaimlerChrysler benannten Board-Mitglieder und einer aus den Reihen der von SOGEADE benannten Board-Mitglieder gewählt.
Die Gesellschaft wird vom Board of Directors oder von den Chief Executive Officers gemeinsam vertreten. Darüber hinaus hat die Gesellschaft den Chief Executive Officers allgemeine Vollmachten erteilt, die sie ermächtigen, die Gesellschaft jeweils einzeln zu vertreten.
In Fällen, in denen die beiden Chief Executive Officers keine Einigung erzielen können, wird die betreffende Angelegenheit den beiden Chairmen vorgelegt.
Die Chief Executive Officers dürfen keine Geschäfte tätigen, die in die Haupzuständigkeitsbereiche des Board of Directors fallen, es sei denn, diesen Geschäften hat das Board of Directors vorab zugestimmt.
Zu den Hauptaufgaben des Board of Directors zählen unter anderem:
- Genehmigung grundlegender Änderungen in Bezug auf Art und Umfang der Konzerntätigkeit;
- Genehmigung der Gesamtstrategie und des Strategieplans des Konzerns;
- Genehmigung des Geschäftsplans und des Jahresbudgets des Konzerns;
- Festlegung der wichtigsten Leistungsziele des Konzerns;
- Ernennung der Mitglieder des Executive Committee (siehe unten) und des Corporate Secretary;
- Genehmigung der Vorschläge für die Ernennung der Mitglieder des Airbus Shareholder Committee und Executive Committee und der Chairmen des Supervisory Board (oder ähnlicher Gremien) und der Chief Executive Officers (oder vergleichbarer Positionen) von wichtigen Unternehmen und Geschäftseinheiten des Konzerns;
- Genehmigung wesentlicher Änderungen der Organisationsstruktur des Konzerns;
- Genehmigung wichtiger Investitionen, Projekte oder Produktentscheidungen oder Veräußerungen des Konzerns, die im Geschäftsplan enthalten sind und einen Wert von € 200 Mio übersteigen;
- Genehmigung wichtiger strategischer Bündnisse und Kooperationsabkommen des Konzerns;
- Zustimmung zu allen maßgeblichen Entscheidungen, die sich auf die Konzerngeschäfte mit ballistischen Raketen auswirken;
- Zustimmung zu Angelegenheiten der Aktionärspolitik, wichtigen Maßnahmen oder wichtigen Ankündigungen für die Kapitalmärkte; und
- Zustimmung zu anderen Maßnahmen und Geschäftsangelegenheiten, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung sind oder ein ungewöhnlich hohes Risikoniveau in sich bergen.
Das Board of Directors trat im Jahr 2005 siebenmal zusammen und wurde regelmäßig durch Tätigkeitsberichte der Chief Executive Officers auf dem Laufenden gehalten, die laufend aktualisierten Prognosen sowie strategische und operative Planungen einschlossen. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei diesen Sitzungen betrug 91%. Themen, die bei diesen Sitzungen intensiv diskutiert wurden sowie Geschäftsabläufe, die dort genehmigt wurden, betrafen die Strategie und Umstrukturierung von EADS (wie die Neuformierung der EADS-Geschäftsstruktur und der Zentrale), wichtige Geschäftsangelegenheiten (wie der industrielle Start des A350, die künftige Produktpolitik von Airbus, die EADS-Verteidigungsstrategie einschließlich der Konsolidierung der europäischen Industrie und die Übernahme von Atlas Elektronik zusammen mit der ThyssenKrupp Technologies, die Überprüfung der EADS-
UAV-Programme, die gemeinsame Entwicklung des Hubschraubers EC 175 mit China und die Überprüfung der künftigen Sogerma-Strategie), die Genehmigung von Geschäftsplänen, Budgets und Vergütungsregelungen (einschließlich Aktienoptionsplan und Mitarbeiterbeteiligungsplan) sowie die Konzernergebnisse und -prognosen, die Optimierung der Finanzlage sowie den Prozess des Risikomanagements und der internen Revision. Das Board of Directors befasste sich außerdem mit Fragen der Personalentwicklung, wie z.B. der Qualifikation des Managements oder dem Anwerbung, Beibehaltung und der Entwicklung von High Potentials, um die Qualität des EADS-Managements sowie die multinationale Führungsstruktur des Konzerns für die Zukunft zu sichern. Auf der Hauptversammlung am 11. Mai 2005 wurden Manfred Bischoff und Arnaud Lagardère erneut als Chairmen gewählt und die beiden Board Committees wurden mit den gleichen Mitgliedern wie zuvor neu gebildet. Das Board of Directors hat außerdem am 25. Juni 2005 die beiden Chief Executives Officers, die Herren Thomas Enders und Noël Forgeard erneut ernannt sowie den Präsidenten und CEO von Airbus, den Leiter des Geschäftsbereichs Verteidigungs- und Sicherheitssysteme und den Leiter von Eurocopter als Mitglied des Executive Committee ernannt. Alle anderen Mitglieder des Executive Committee wurden bestätigt.
Das Board of Directors beaufsichtigte im Verlauf des Jahres 2005 die Implementierung von im Jahre 2003 beschlossenen Änderungen der Corporate Governance von EADS die angesichts der Corporate Governance Best Practices in den für EADS relevanten Vorschriften entwickelt wurden. Neben anderen Themen wurde die Einführung neuer Mitglieder des Board of Directors nach ihrer Ernennung durch die Jahreshauptversammlung („AGM“) thematisiert.
Ergänzend zur Geschäftsordnung wird die Arbeit des Board of Directors durch die internen Richtlinien für das Board of Directors (die „Directors’ Guidelines“) geregelt, die in der Sitzung am 10. Dezember 2004 vor dem Hintergrund der
Corporate Governance Best Practices beschlossen wurden. Die Directors’ Guidelines bestehen aus einer Charter für Directors (der „Directors’ Charter“), in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Board of Directors festgeschrieben sind. Darüber hinaus gibt es eine Charter für das Audit Committee (die „Audit Committee Charter“) und eine Charta für das Remuneration and Nomination Committee (die „Remuneration and Nomination Charter“), die jeweils die Rechte und Pflichten der entsprechenden Ausschüsse festlegt.
Die Directors’ Charter definiert Grundprinzipien, die für jeden einzelnen Director verbindlich sind, wie etwa im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre zu handeln, der Pflichterfüllung ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen und jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Mandate aller Mitglieder des Board of Directors endeten zur Aktionärsversammlung der Gesellschaft am 11. Mai 2005. Ausgehend von den Ernennungen der EADS-Hauptaktionäre, Daimler Chrysler und SOGEADE (Lagardère und der französische Staat), hat das Board of Directors am 8. März 2005 entschieden, auf der Aktionärsversammlung vorzuschlagen das Board of Directors durch Ernennung von Manfred Bischoff und Arnaud Lagardère (designierte Chairmen), Thomas Enders und Noël Forgeard (designierte Chief Executive Officers), Jean-Paul Gut und Hans Peter Ring als Executive Directors, Juan Manuel Eguiagaray Ucelay, Louis Gallois und Rüdiger Grube als Non-Executive Directors und François David und Michael Rogowski als Independent Directors erneut zu bestellen. Jeder der Genannten wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Aktionärshauptversammlung im Jahre 2010 gewählt.
Jeder Director besitzt eine Stimme, wobei im Falle eines vakanten Sitzes im Board of Directors in Bezug auf ein von DaimlerChrysler benanntes Mitglied oder ein von SOGEADE benanntes Mitglied die von DaimlerChrysler benannten anwesenden oder vertretenen Mitglieder bei der Hauptversammlung dieselbe Anzahl von Stimmen einbringen können wie die von SOGEADE benannten anwesenden oder vertretenen Mitglieder und umgekehrt. Alle Beschlüsse des Board of Directors erfordern die Zustimmung von mindestens sieben Mitgliedern, die persönlich oder per Stimmrechtsvollmacht wählen.
Die Beschlussfähigkeit zur Behandlung einzelner Geschäftsbelange in einer Sitzung des Board of Directors erfordert die Anwesenheit von mindestens einem der von SOGEADE benannten Board-Mitglieder und einem der von DaimlerChrysler benannten Board-Mitglieder.
Bei Uneinigkeiten im Board of Directors, außer im Falle von Uneinigkeiten, die DaimlerChrysler berechtigen, die ihr von SOGEADE gewährte Verkaufsoption auszuüben (siehe Abschnitt „Teil 2 / Beziehungen zwischen den Hauptaktionären — Verkaufsoption“), wird die Angelegenheit an Arnaud Lagardère (oder eine andere von Lagardère benannte Person) als Vertreter von SOGEADE und an den Vorstandsvorsitzenden von DaimlerChrysler weitergeleitet. Falls es sich bei der betreffenden Angelegenheit um eine Sache handelt, die auf der EADS-Hauptversammlung zu behandeln ist, wird der Hauptversammlung die Angelegenheit zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei SOGEADE, DaimlerChrysler und SEPI kein Stimmrecht zusteht. Dies gilt auch bei Uneinigkeiten, bei deren Eintritt DaimlerChrysler die ihr von SOGEADE gewährte Verkaufsoption ausüben kann (in diesem Fall jedoch nur mit Zustimmung von SOGEPA und DaimlerChrysler).
Gemäß der Geschäftsordnung ist das Board of Directors befugt, aus den Reihen seiner Mitglieder Ausschüsse zu bilden. Neben dem Audit Committee und dem Remuneration and Nomination Committee darf das Board of Directors andere Ausschüsse bilden, auf die es gewisse untergeordnete oder ergänzende Entscheidungsbefugnisse übertragen kann, die die gemeinsame Verantwortung aller Directors jedoch nicht aufhebt. Der Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn mindestens ein von SOGEADE und mindestens ein von DaimlerChrysler benanntes Mitglied bei der Ausschusssitzung anwesend ist. Alle Ausschussbeschlüsse erfordern die einfache Mehrheit ihrer Mitglieder.
| Zusammensetzung des Board of Directors | |||||
| Name | Alter | Beginn der Amtszeit |
Ende der Amtszeit |
Haupttätigkeit im Konzern | Haupttätigkeit außerhalb des Konzerns |
| Manfred Bischoff | 63 | 2005 | 2010 | Chairman von EADS | Luftfahrt-Delegierter von DaimlerChrysler |
| Arnaud Lagardère | 45 | 2005 | 2010 | Chairman von EADS | General Partner und Chief Executive Officer von Lagardère |
| Thomas Enders | 47 | 2005 | 2010 | Chief Executive Officer von EADS | Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrt- industrie e.V. |
| Noël Forgeard | 59 | 2005 | 2010 | Chief Executive Officer von EADS | Mitglied des Board of Directors von Arcelor |
| Jean-Paul Gut | 44 | 2005 | 2010 | Chief Operating Officer für Marketing, Strategie und Geschäftsentwicklung bei EADS | Mitglied des Board of Directors von Arjil Commanditée-Arco |
| Hans Peter Ring | 55 | 2005 | 2010 | Chief Operating Officer für Finanzen von EADS | Mitglied des Aufsichtsrats und des Shareholder Committee von M+W Zander — D.I.B Facility Management GmbH |
| Juan Manuel Eguiagaray Ucelay | 60 | 2005 | 2010 | Mitglied des Board of Directors von EADS | Direktor des Service of Studies der Fundacion Alternativas |
| Louis Gallois | 62 | 2005 | 2010 | Mitglied des Board of Directors von EADS | Präsident der SNCF |
| Rüdiger Grube | 54 | 2005 | 2010 | Mitglied des Board of Directors von EADS | Mitglied des Vorstands von DaimlerChrysler |
| François David | 64 | 2005 | 2010 | Mitglied des Board of Directors von EADS | Chairman und Chief Executive Officer von Coface |
| Michael Rogowski | 67 | 2005 | 2010 | Mitglied des Board of Directors von EADS | Vorsitzender des Aufsichtsrats der J.M Voith AG |
| Anmerkung: Die Geschäftsadresse aller Directors für EADS-Angelegenheiten ist Le Carré, Beechavenue 130-132, 1119 PR, Schiphol-Rijk, Niederlande |
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Weitere Informationen |
Die Gesellschaft hat keine Beobachter für das Board of Directors ernannt. Gemäß geltendem niederländischem Recht sind die Mitarbeiter der Gesellschaft nicht dazu berechtigt, einen Director zu wählen. Ein Director muss keine Mindestanzahl von Aktien halten.
Unabhängige Directors
Die zwei gemäß den oben aufgeführten Kriterien der Unabhängigkeit benannten unabhängigen Directors sind François David und Michael Rogowski.
Frühere Straftaten und familiäre Bindungen
Soweit der Gesellschaft bekannt ist, wurde bisher über keinen der oben genannten Directors (weder als Privatperson noch als Director oder Führungskraft einer der oben genannten Unternehmen) eine Strafe wegen Betrugs verhängt noch waren die Genannten in Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Liduidationsverfahren verwickelt. Es liegen gegen sie weder öffentliche Beschuldigungen oder Anklagen vor noch wurden Strafen einer Aufsichtsbehörde verhängt oder ihnen von Gerichts wegen die Voraussetzungen als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates wegen unternehmerischer Versäumnisse in den letzten fünf Jahre entzogen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments bestanden keine familiären Verbindungen unter den Directors.
Leistungsbewertung des Board of Directors
Die Selbstbewertung für das letzte Jahr wurde von den Vorsitzenden des Board of Directors ab Dezember 2005 durchgeführt und stützte sich auf die Antworten der Mitglieder des Board of Directors in einem Fragebogen. Die Vorsitzenden bewerteten das Feedback der Mitglieder des Board of Directors gemeinsam und leiteten eine Aussprache über die Ergebnisse bei der folgenden Sitzung des Board of Directors ein.
Die Selbsteinschätzung setzte sich aus einer allgemeinen Beurteilung der Sitzungen und Verfahren des Board of Directors sowie einer Prüfung der vorjährigen Aktivitäten des Board of Directors und seiner Ausschüsse zusammen. Der Fragebogen befasste sich mit Belangen wie der Häufigkeit der Sitzungen, dem Inhalt der Besprechungen und der Gründlichkeit der Sitzungsvorbereitung. Die Mitglieder des Board of Directors wurden auch gebeten, die Funktionsfähigkeit und die Zusammensetzung des Board of Directors, die Qualität und Offenheit der Diskussion, die Unabhängigkeit der zum Ausdruck gebrachten Meinungen, die Fähigkeit, auf unterschiedliche Standpunkte einzugehen und den Zugang zu notwendigen Informationen für die Mitglieder des Board of Directors darzulegen.
Die Resultate der Selbstbewertung ergaben, dass die Leistung des Board of Directors insgesamt sehr zufriedenstellend ist.
Seit der letzten Selbsteinschätzung im Jahre 2004, die bereits positive Ergebnisse zeigte, wurden in der Zwischenzeit weitere Fortschritte durch die Implementierung der zuvor entschiedenen Verbesserungsmaßnahmen erzielt, wie z.B. die für Aktionäre verbesserte Transparenz der EADS-Corporate Governance. Auch hat sich die Anwesenheit an Sitzungen des Board of Directors und des Remuneration and Nomination Committee 2005 im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
Der kontinuierlichen Verbesserung und Effektivität in der Führungsspitze und im Management des Konzerns gilt weiterhin das Hauptaugenmerk als einem Schlüsselfaktor für den Erfolg der EADS.
