Die Vergütungspolitik von EADS hat zum Ziel, Talente, die zum Geschäftserfolg des Konzerns beitragen werden, anzuziehen und zu halten. Die Vergütungspolitik ist so konzipiert, dass deren Schwerpunkt auf jene Leistungen zielt, die der Konzern besonders schätzt und belohnen möchte.
Das Board of Directors besteht aus Non-Executive Directors und Executive Directors (die auch Mitglieder des Executive Committee sind).
Vergütung der Mitglieder des Board of Directors
Die Non-Executive Directors erhalten für ihre im Geschäftsjahr ausgeübte Tätigkeit zusammen eine Gesamtvergütung in Höhe von € 900.000. Diese Gesamtvergütung besteht aus (i) einem festen Anteil i.H. von € 30.000 pro Director und € 60.000 pro Chairman, (ii) einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors und Committee-Sitzungen (wenn solche Sitzungen an anderen Tagen als die Board-Sitzungen stattfinden), je Sitzung i.H. von € 5.000 pro Director und € 10.000 pro Chairman und (iii) einer variablen Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung abhängig von der Höhe des
EBIT (75%) und der liquiden Mittel (25%) des EADS-Konzerns i.H. von € 50.000 pro Director und € 100.000 pro Chairman bei einer Zielerreichung von 100%. Die Richtlinien zur Berechnung der Gewinnbeteiligung auf der Basis des EBIT* (75%) und der liquiden Mittel (25%) des Konzerns für Non-Executive Directors entsprechen jenen für die Mitglieder des Executive Committee (siehe nachstehend die,,Vergütung der Mitglieder des Executive Committee“). Für die Non-Executive Directors sind keine besonderen Vergünstigungen in Fällen der Kündigung vorgesehen.
Die Executive Directors erhalten weder Vergütungen für die Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors noch direkte Vergütungen für ihre Funktion als Mitglied des Board of Directors zusätzlich zu ihrer Vergütung als Mitglieder des Executive Committee (siehe unten ,,Vergütung der Mitglieder des Executive Committee”). Die Executive Directors sind zur Teilnahme an den Leistungen aus Aktienoptionsplänen (siehe „Mitarbeitern gewährte Optionen”) und in ihrer Eigenschaft als qualifizierte Mitarbeiter aus den Belegschaftsaktieneigentumsplänen berechtigt (siehe auch „Mitarbeiterangebot”). Die Executive Directors haben zudem Anspruch auf Pensionsleistungen.
Die Beträge, die sich aus verschiedenen Komponenten der Bezüge für Executive Directors und Nicht-Executive Directors im Jahr 2005 zusammensetzen, sowie zusätzliche Informationen, wie Anzahl der Aktienoptionen und Einzelheiten zu den Ansprüchen der Altersbezüge der Executive Directors, gehen aus den „Erläuterungen zu den Einzelabschlüssen – Anmerkung 9“ unter „Entschädigung“ hervor.
Die Executive Directors haben zudem Anspruch auf ein Abfindungspaket, wenn sie die Gesellschaft auf Grund einer Entscheidung der Gesellschaft verlassen. Die Arbeitsverträge der Executive Directors werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sehen eine Abfindung von bis maximal 24 Monatsgehältern ihrer Zieleinkünfte vor. Die Maximalabfindung von 24 Monaten kann je nach Rentenalter anteilsmäßig gekürzt werden.
Vergütung der Mitglieder des Executive Committee
Die Mitglieder des Executive Committee (einschließlich der Executive Directors, aber auch der Mitglieder des Executive Committee, die nicht Mitglieder des Board of Directors sind) erhalten für das Jahr 2005 für ihre im Geschäftsjahr ausgeübte Tätigkeit eine Gesamtvergütung in Höhe von bis zu € 10.654.987. Dieses Zieleinkommen wurde anteilsmäßig für die Executive Directors errechnet, die per 31. Dezember 2005 dem Unternehmen angehörten. Das Einkommen für die Chief Executive Officers besteht zu 45% aus einem festen Bestandteil und zu 55% aus einem variablen Bestandteil. Bei den Executive Directors ist die Aufteilung 50% fester Bestandteil und 50% variabler Bestandteil (in der Praxis kann der variable Bestandteil 50% der Gesamtbezüge übersteigen, wenn die Ziele übererfüllt werden). Der variable Anteil errechnet sich aus zwei gleichen Komponenten: (i) einer Gewinnbeteiligung, die auf Basis der EBIT* (75%) und der liquiden Mittel (25%) des Konzerns kalkuliert wird und (ii) einem Bonus, der den individuellen Leistung entspricht.
Die Gesamtbezüge, die von EADS und allen Unternehmen der Gruppe an die beiden früheren Chief Executive Officers des Unternehmens, Herrn Philippe Camus und Herrn Rainer Hertrich im Jahr 2005 ausbezahlt wurden, beliefen sich jeweils auf € 1.948.941. Aufgrund ihrer Vertragsgestaltung erhielten die früheren CEOs ebenfalls jeweils eine Abfindung in Höhe von € 2.550.000 (d. h. 18 Monate ihres gesamten Zieleinkommens).
Die Gesamtbezüge, die von EADS und allen Konzernunternehmen an die beiden neuen Chief Executive Officers des Unternehmens, Herrn Thomas Enders und Herrn Noël Forgeard, im Jahr 2005 ausbezahlt wurden, beliefen sich jeweils auf € 450.000.
