Das Insurance Risk Management („IRM“) ist in der EADS-Zentrale zentralisiert und für alle Versicherungsaktivitäten des Konzerns und für die damit verbundene Gestaltung der Versicherungsprogramme für die EADS-Gruppe verantwortlich. Der Aufgabenbereich umfasst die Identifikation und die Bewertung von versicherbaren Risiken sowie Maßnahmen, um Schadeneintritts- und Ausbreitungswahrscheinlichkeiten zu reduzieren. Hierbei werden Versicherungskonzepte eingesetzt, welche EADS gegen finanzielle Konsequenzen aus unvorhersehbar eingetretenen eigenen Sachschäden oder Schadenersatzansprüchen Dritter schützen. Es bestehen für alle im Konzern versicherten Risiken vereinheitlichte Versicherungspolicen und -standards.

Ein Informations- und Berichtswesen ermöglicht es IRM, in enger Zusammenarbeit mit den in den EADS-Geschäftsbereichen und -einheiten benannten Insurance Managers die versicherbaren Risiken der EADS-Gruppe zu erfassen. Die EADS verfolgt eine Risikomanagement-Strategie, welche Vorschriften zur Schadensminderung sowie Richtlinien für Beschaffungs- und Verkaufsverträge umfasst. Schadenseintritts- und Ausbreitungswahrscheinlichkeiten werden, bezogen auf technische Schutzsysteme in allen Betriebsstätten, systematisch überwacht, um jeweils eine umfassende und zeitgerechte Identifizierung von Risiken sicherzustellen und nach Bedarf Anpassungen des Versicherungsschutzes vorzunehmen.

Die Versicherungsprogramme von EADS werden nach Risiken mit hohem (Core) und niedrigem (Non-Core) Schadenspotenzial unterteilt.

Core-Versicherungspolicen, die von IRM für die EADS-Gruppe abgeschlossen werden, decken z.B. folgende Risiken ab:

  • Sachschäden und Betriebsunterbrechung;
  • Luftfahrt-Haftpflicht einschließlich Produkthaftung;
  • Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge zum Wiederherstellungswert;
  • Raumfahrthaftpflicht einschließlich Produkthaftung;
  • Industrielle Betriebshaftpflicht einschließlich Produkthaftung für Nicht-Luft- und -Raumfahrtprodukte und Umwelthaftpflicht; und
  • Haftung der Directors & Officers.

Schadensersatzforderungen für Sachschäden sind bis zu einer Grenze in Höhe von € 2 Mrd. pro Schadensfall und € 2 Mrd. als Jahresgesamtsumme versichert. Die Deckungssumme für die Haftung im Bereich Luftfahrt besteht in Höhe von € 2 Mrd. pro Haftpflichtfall mit einer Jahreshöchstsumme von € 2 Mrd. für Produkthaftungsansprüche. Im Rahmen der oben genannten Core-Versicherungen gelten zusätzlich definierte Sublimits.

Non-Core-Versicherungspolicen, die folgende Risiken abdecken:

  • Unfälle von Mitarbeitern;
  • Haftpflicht- und Sachschäden für Firmenfahrzeuge;
  • Absicherung von Mitarbeitern für Personen- und Sachschäden bei Geschäftsreisen; und
  • Lebensversicherung.

Die Versicherungssummen der Non-Core-Versicherungen entsprechen den Wiederbeschaffungswerten bzw. sind entsprechende hoch abgeschlossen.

EADS folgt grundsätzlich der Strategie, externen Versicherungsschutz für alle Unternehmens- und Personenversicherungen in Anspruch zu nehmen, welcher zu angemessenen Bedingungen und ausreichenden Deckungssummen von den internationalen Versicherungsmärkten angeboten wird. Alle Versicherungspolicen müssen den verbindlich vorgeschriebenen Standards von EADS entsprechen.

Um jedoch unabhängiger von Veränderungen auf dem Versicherungsmarkt zu werden, nimmt EADS die Möglichkeiten der unternehmenseigenen Rückversicherung bei Sachschäden, Geschäftsunterbrechungs- und Luftfahrtversicherungsprogrammen wahr. Die firmeneigene Versicherungsgesellschaft verfügt über ausreichenden Schutz und Kapital, um alle Ansprüche ohne Deckungsgrenzen aus der ursprünglichen Versicherungspolice entschädigen zu können und stellt somit kein zusätzliches Risiko für das Vermögen von EADS dar.

Die Versicherungsmärkte versuchen immer noch, ihr Gesamtrisiko zu reduzieren. Folgen dieser Strategie sind Prämienerhöhungen, steigende Selbstbehalte und Einschränkungen des Deckungsumfangs. Darüber hinaus nimmt die Zahl der Versicherer, welche Industrierisiken zeichnen, noch immer ab. Es kann somit keine Zusicherung gegeben werden, dass EADS auch weiterhin in der Lage ist, für versicherbare Risiken Art und Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes zukünftig zu ähnlichen finanziellen Konditionen fortzusetzen.



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