Das internationale Geschäft erfordert ganz besondere Aufmerksamkeit, wenn es darum geht, dass alle Unternehmen, die zur EADS-Gruppe gehören, zu jeder Zeit alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit weltweiten Verkäufen einhalten und die hohen ethischen sowie unternehmerischen Grundsätze befolgen sollen. Es ist das Anliegen von EADS, Standards zu etablieren, mit denen die Einhaltung ihrer ethischen und unternehmerischen Grundsätze, die oftmals über die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen hinausgehen, gewährleistet wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet EADS International seit dem Jahr 2000 an einem umfangreichen Regel- und Verfahrenswerk, das die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der ethischen Grundsätze und Integritätsstandards im Geschäftsleben sicherstellt.

Richtlinien

  • “EADS ist in Sektoren tätig, die strengen nationalen und internationalen Vorschriften unterworfen sind. Die EADS verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften uneingeschränkt zu befolgen, wo auch immer ihre Unternehmen tätig sind.
  • Die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität im Außenhandel wurde eine große Herausforderung für alle internationalen Unternehmen. Um diese Herausforderung zu meistern, verpflichtet sich EADS, alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften (einschließlich des OECD-Abkommens vom November 1997, das von 35 Ländern in nationales Recht umgesetzt worden ist) uneingeschränkt zu befolgen. Das International Compliance Program (auch bekannt als „Außenhandelsregeln“) von EADS ist eine Richtlinie des Unternehmens, die bei allen internationalen Aktivitäten der EADS und ihrer verbundenen Unternehmen Anwendung findet und dazu dienen soll, Bestechungen und unfaire Geschäftspraktiken zu erkennen und zu verhindern.
  • Die EADS hat wegen der Art ihrer Produkte und Dienstleistungen oft mit Anträgen und Angebotsvorbereitungen für Regierungsbehörden zu tun, oder führt Vertragsverhandlungen mit diesen. Bei allen Geschäftssituationen gilt für die Gruppe eine Politik des fairen und legalen Wettbewerbs. Bei Verhandlungen und der Ausführung von Verträgen, bei denen die EADS den Zuschlag erhalten hat, gehört dazu die Einhaltung aller zu beachtenden Anforderungen, Spezifikationen und vertraglichen Verpflichtungen. ”

Organisation

EADS hat mit den sogenannten Außenhandelsregeln detaillierte Unternehmensrichtlinien für alle internationalen Transaktionen der Konzernunternehmen implementiert, die dazu dienen sollen, mit dem Auslandsvertrieb einhergehende Bestechungsrisiken festzustellen und zu verhindern. Diese Richtlinien wurden im Unternehmenshandbuch von EADS veröffentlicht, das allen Mitarbeitern im Intranet des Unternehmens zur Verfügung steht.

Die Richtlinie führt zu wirksamer Kontrolle bei internationalen Geschäften durch angemessene Due-Diligence-Prüfungen der Geschäftspartner, Systeme zur regelmäßigen Kontrolle und Berichterstattung sowie Schulungsprogramme in allen Geschäftseinheiten. Die Richtlinien enthalten auch Vorschriften über die Annahme von Geschenken und Bewirtung.

Die Grundpfeiler der Außenhandelsregelungen sind:

  • Transparenz bei der Auswahl aller Geschäftspartner: Alle Geschäftspartner, die mit einem EADS-Unternehmen zusammenarbeiten, haben ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen, welches auf folgenden Bestandteilen basiert:
  • (i) einer Due-Diligence Prüfung, um sicher zu stellen, dass der künftige Geschäftspartner seriös und kompetent genug für die Zusammenarbeit mit EADS ist; (ii) international anerkannten Standards (Firmensitz, Empfehlungen, ethische Erfolgsbilanz, etc.); (iii) einer Verpflichtung der künftigen Geschäftspartner zur Einhaltung der Konzernrichtlinien, die Korruption und die Zahlung von Bestechungsgeldern verbieten;
  • „Angemessene Bezahlung für ordnungsgemäß erbrachte Leistung“. Die EADS legt großen Wert darauf sicherzustellen, dass alle an einen Geschäftspartner zu zahlenden Beträge durch ordnungsgemäß erbrachte Leistungen gerechtfertigt sind und dass die Preise die für den Markt üblichen Beträge nicht überschreiten; und

Überwachung der vertraglichen Beziehungen mit diesen Geschäftspartnern (inklusive aller damit verbundenen Zahlungen) bis zur Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Pflichten.

Diese Grundsätze und Verfahren gelten grundsätzlich für alle Geschäfte, die sich direkt oder indirekt auf den Außenhandel beziehen.

Die Geschäftspartner der Gruppe müssen diese Grundsätze und Verfahren respektieren und jedes Versäumnis kann zur Beendigung von bestehenden Verträgen führen.

Darüber hinaus führt EADS regelmäßig Prüfungen aller Verträge innerhalb der Geschäftseinheiten durch, um sicherzustellen, dass die Richtlinien und Verfahrensweisen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Geschäftseinheiten müssen jedes Jahr einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinien und Verfahrensweisen erstellen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es um Zahlungen an Geschäftspartner geht, die jederzeit nachvollziehbar sein müssen.

Seit Oktober 2002 hat EADS ein Netzwerk von internationalen Compliance-Officers (ICOs) eingerichtet, die je eine Geschäftseinheit vertreten. Die ICOs sind dafür verantwortlich, dass die Richtlinien und Verfahrensweisen innerhalb der Gruppe ordnungsgemäß angewendet werden. Sie sind ebenso für die Ernennung geeigneter Ansprechpartner in ausländischen Tochtergesellschaften verantwortlich, um die Einhaltung aller Verpflichtungen in Ländern, in denen EADS Geschäfte abwickelt, sicherzustellen.

EADS hat darüber hinaus regelmäßige Kontakte zu internationalen Körperschaften, wie der OECD, der Internationalen Handelskammer („ICC“) und der Europäischen Union („GRECO“) und zu größeren gleichartigen Unternehmen geknüpft, um die Umsetzung ethischer Unternehmensgrundsätze auf dem Sektor der Raumfahrt und Verteidigung zu fördern. In diesem Zusammenhang sucht EADS den Geschäftsdialog mit dem Europäischen Verband der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie („ASD“) und seinen Mitgliedern (wie CIDEF und Groupement des Industries Françaises Aéronautiques et Spatiales („GIFAS“) in Frankreich, BDI in Deutschland, AFARMADE in Spanien oder Society of British Aereospace Companies („SBAC“) in Großbritannien) sowie größeren europäischen Unternehmen der Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie, um eine Plattform von Prinzipien zu schaffen, ausgerichtet auf die Festlegung hoher Standards, den Austausch von Best Practice, die Förderung von Training und Complianceprogrammen und – auf allgemeiner Ebene – eine Möglichkeit zur gemeinsamen Stellungnahme der europäischen Industrie zu ethischen Normen und Anti-Korruptionsmaßnahmen.

Diese Plattform steht allen internationalen Unternehmen und Vereinigungen der Luft- und Raumfahrt und Verteidigung, ganz besonders aber jenen offen, die aus OECD-Ländern (wie USA) kommen aber in weiterer Folge auch für solche aus nicht-OECD-Ländern. Tatsache ist, dass EADS eine solche internationale Initiative als optimale Gelegenheit sieht, den Aktionsradius, auf den sich die OECD-Konvention und später die UN-Konvention in Merida im Dezember 2003 festgelegt haben, zu vergrößern.

EADS unterhält ebenso Beziehungen zur Internationalen Handelskammer (ICC Antikorruptions-Kommission) und zum französischen French Corruption Monitoring Council (Service Central de Prévention de la Corruption), der 2003 mit EADS eine Konvention unterzeichnet hat.

Durchführung und Best Practices

Im Dezember 2005 hat EADS die Außenhandelsregeln geändert. Die Änderungen der Außenhandelsregeln basieren insbesondere auf den Vorschlägen namhafter internationaler Experten auf dem Gebiet der Geschäftsethik und Antikorruptionsgesetze und –praktiken. Das Hauptziel dieser Änderungen war es, die Außenhandelsregeln an die Entwicklungen der Gruppe anzupassen und die als Best Practices anerkannten Regeln über die gesamte Gruppe zu verbreiten.

EADS führt regelmäßig Untersuchungen und Prüfungen durch, um die als „Best Practices“ erachteten Regeln der internationalen Geschäftsethik zu identifizieren und innerhalb der Gruppe umzusetzen.

Zusätzlich hat die Gruppe ein umfangreiches Trainingsprogramm in Bezug auf diese Grundsätze entwickelt, um das Bewusstsein hierfür in allen Geschäftseinheiten zu schärfen. Alle Mitarbeiter, die im internationalen Geschäft tätig sind, nehmen an diesem Training teil.

Im Jahr 2005 haben innerhalb von EADS rund 42 Schulungsveranstaltungen stattgefunden, zeitweise im Beisein von Dritten (Staatsanwälten, Vertretern internationaler Organisationen, Rechtsanwälten, etc.), um allen Betroffenen die Werte und Richtlinien des Unternehmens zu vermitteln. Im Vergleich zu 2004 bedeutet dies einen erheblichen Anstieg, der demonstriert, dass die Verbreitung einer Compliance-Kultur ein Schlüsselelement des Managementsystems von EADS darstellt.

Die Gruppe hat im Januar 2004 eine Broschüre mit dem Titel „EADS-Ethikrichtlinien für Beratungsverträge für Internationale Geschäfte: Transparenz & Begründung“ herausgegeben, die allen international tätigen Vertriebsberatern überreicht wurde. Diese Broschüre fasst die Richtlinien und Verfahrensweisen zur Auswahl internationaler Geschäftspartner zusammen. Die internationalen Geschäftspartner werden ebenfalls zu einem speziellen Training eingeladen, soweit dies angemessen erscheint.

Die ICOs der Gruppe treffen sich regelmäßig, um diverse Anliegen und Best Practices zu besprechen. Seit 2003 findet jährlich eine ICO-Konferenz mit mehr als 100 Teilnehmern aus dem Außenhandelsgeschäft und den Betriebsstätten statt. Die ICO-Konferenz fand im Dezember 2005 in Paris statt, bei der 114 Teilnehmer aus 22 Geschäftseinheiten anwesend waren. Leitende Führungskräfte präsentierten und diskutierten umfassend Themen bezüglich ethischer Verhaltensweisen eines Unternehmens.

Von EADS werden regelmäßig innerhalb der Gruppe interne Bulletins, die sogenannten „ICO Information Letters“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Bulletins steht die Entwicklung eines Regelwerks für den Außenhandel und Berichte der internationalen Medien über den Kampf gegen (weltweite) Korruption und Wirtschaftskriminalität. Diese Mitteilungen sollen die Informationen, die EADS-Mitarbeiter im Verlauf der Schulungen erhalten, ergänzen und auf den neuesten Stand bringen.

Im Zusammenhang mit ihren internationalen Geschäften, arbeitet EADS mit externen Beratern und internationalen Geschäftspartnern zusammen, um den Geschäftseinheiten ausreichend Hilfe und fachlichen Rat bei laufenden oder zukünftigen Geschäften zu bieten und/oder die EADS-Produkte oder Leistungen in verschiedenen Ländern bekannt zu machen. Die vertraglichen Vereinbarungen für diese Leistungen richten sich nach internen Bestimmungen und Grundsätzen, die den gesamten Prozess der Vertragsgestaltung, von der Wahl des Partners bis zur Implementierung und Ausführung der vereinbarten Leistungen, steuern. Um zu gewährleisten, dass das Regelwerk verstanden und strikt angewendet wird, werden die Verträge und Vereinbarungen mit Beratern und Dienstleistern einer Prüfung unterzogen. Der Zweck dieser Prüfungen ist der Nachweis, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen, die von der externen Partei entgeltlich geleistet werden, begründet sind. Die unten aufgeführte Tabelle zeigt den Prozentsatz der Berater, die in jedem der letzten drei Jahre geprüft wurden. Keiner der Prüfberichte enthielt Auslassungen oder wesentliche Mängel.

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  2005 2004 2003
       
Geprüfte Berater 96% 93,10% Nicht verfügbar
Anzahl der ausgegebenen ICO Information Letter 3 3 2
Anzahl der von ICO durchgeführten Trainingseinheiten 52 20 12
Anwendungsbereich: EADS.


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