Niederländisches Recht und Informationen zu Aktienrückkaufprogrammen

Gemäß niederländischem Recht zu Insidergeschäften und der Kommissionsverordnung Nr. 2273/2003/EU muss die Gesellschaft die nachstehend beschriebenen Bedingungen für Aktienrückkaufprogramme und damit verbundene Offenlegungen erfüllen.

Nach niederländischem Recht kann die Gesellschaft, vorbehaltlich bestimmter Vorschriften des niederländischen Rechts und der Satzung, ihre eigenen Aktien erwerben, wenn (i) das Eigenkapital abzüglich des Kaufpreises für die Aktien nicht niedriger ist als die Summe aus dem eingezahlten und eingeforderten Kapital und den in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen, und (ii) die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften infolge des Erwerbs eigener Aktien nicht über Aktien verfügen oder diese als Pfandgläubiger halten würden, deren gesamter Nennwert höher als ein Zehntel des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft wäre. Der Erwerb eigener Aktien kann vom Board of Directors nur mit einer entsprechenden Ermächtigung der Aktionärsversammlung durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann nur für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten erteilt werden.

Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind nicht stimmberechtigt. Nutznießer und Pfandgläubiger eigener Aktien der Gesellschaft sind jedoch in den Fällen, in denen das Nutznießer- oder Pfandrecht vor Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft gewährt wurde, nicht daran gehindert, ihre Stimmrechte auszuüben.

Die ordentliche Aktionärsversammlung von EADS vom 11. Mai 2005 ermächtigte das Board of Directors in einem Beschluss, der die vorige Ermächtigung der ordentlichen Aktionärsversammlung von EADS vom 6. Mai 2004 erneuerte, für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum der Aktionärsversammlung eigene Aktien der Gesellschaft, einschließlich derivativer Produkte, an einer beliebigen Börse oder anderweitig entgeltlich zu einem Preis zu erwerben, der nicht niedriger ist als der Nennwert und nicht höher als der höhere Preis von entweder (i) dem Preis des letzten unabhängigen Handels oder (ii) dem höchsten aktuellen unabhängigen Gebot an den Handelsorten, an denen der Kauf ausgeführt wird.

Bis Juli 2005 erwarb die Gesellschaft insgesamt 10.275.521 eigenen Aktien; 1.336.358 davon wurden am 25. Juli 2005 eingezogen.

Zum Datum dieses Dokuments hatte die Gesellschaft insgesamt 3.686.270 ihrer eigenen Aktien zurückgekauft. Außerdem werden 11 Millionen der zurückgekauften Aktien an ein führendes französisches Finanzinstitut im Rahmen einer Securities lending-Vereinbarung vom 10. April bis zum 2. Mai 2006 übergeben.

Auf der für den 4. Mai 2006 einberufenen ordentlichen Aktionärsversammlung von EADS wird ein Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um die durch die Anteilsinhaber auf der ordentlichen Aktionärsversammlung vom 11. Mai 2005 erteilte Ermächtigung zu ersetzen und das Board of Directors für einen weiteren Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum der Aktionärsversammlung an zu ermächtigen, eigene Aktien der Gesellschaft, einschließlich derivativer Produkte, an einer beliebigen Börse oder anderweitig entgeltlich zu einem Preis zu erwerben, der nicht niedriger ist als der Nennwert und nicht höher als der höhere Preis von entweder (i) dem Preis des letzten unabhängigen Handels oder (ii) dem höchsten aktuellen unabhängigen Gebot an den Handelsorten, an denen der Kauf ausgeführt wird.



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