Pensionsverpflichtungen Großbritannien
In Großbritannien beteiligt sich die EADS an verschiedenen treuhänderisch verwalteten, über Fonds finanzierten Pensionsplänen zu Gunsten nicht leitender und leitender Angestellter, für die BAE Systems der hauptverpflichtete Arbeitgeber ist. Diese Versorgungspläne erfüllen die Definition leistungsorientierter gemeinschaftlicher Pläne mehrerer Arbeitgeber nach IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“. Airbus UK und MBDA UK sind die wesentlichsten Beteiligungen der EADS, deren Arbeitnehmer von diesen Versorgungsplänen von BAE Systems in Großbritannien erfasst werden. Für Airbus gilt dies auch nach der Akquisition des 20% Minderheitenanteils von BAE Systems am 13. Oktober 2006. Erfasste Mitarbeiter von Airbus UK verbleiben in den Pensionsplänen in Großbritannien auf Grund der Vereinbarung zwischen der EADS und BAE Systems vom 11. Juli 2001 zu Pensionsvereinbarungen in Großbritannien sowie einer Änderung in der britischen Rentengesetzgebung, die im April 2006 in Kraft getreten ist und frühere Beschränkungen für nicht assoziierte Arbeitgeber aufhebt, die sich an einem individuellen Pensionsplan beteiligen.
Im Allgemeinen wird vom Treuhänder – in Abhängigkeit von der Finanzierungslage der betreffenden Pensionspläne – die Höhe der von den einzelnen teilnehmenden Arbeitgebern zu leistenden Zuführungen bestimmt, die notwendig sind, um die Versorgungspläne angemessen zu finanzieren. Die verschiedenen britischen Versorgungspläne, an denen EADS-Gesellschaften teilnehmen, sind derzeit unterfinanziert. BAE Systems hat mit den Treuhändern verschiedene Maßnahmen vereinbart um diese Unterdeckungen auszugleichen. Diese beinhalten (i) Aufstockung der regelmäßigen Zuführungsbeträge für aktive Mitarbeiter, deren Höhe deutlich über dem liegt, was im Falle einer ausgeglichenen Finanzierungssituation notwendig wäre und (ii) zusätzliche Beiträge in Höhe von Mio. GBP 446 (Mio. € 664) über die nächsten 10 Jahre, d.h. bis 2016.
Durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EADS und BAE Systems sind die Beiträge, welche EADS-Beteiligungen an den wesentlichsten der Pensionspläne (Main Scheme) leisten müssen, über einen bestimmten Zeitraum begrenzt (bei Airbus UK bis Juli 2011; bei MBDA UK bis Dezember 2007). Die Beiträge, die die vereinbarte Höhe übersteigen, werden von BAE System bezahlt. Dadurch ist die EADS während des Zeitraums der Beitragsbegrenzung weder Erhöhungen der regelmäßigen Zuführungen, die durch die Unterdeckung der Pläne bedingt sind, noch weiteren Zuzahlungen ausgesetzt. Selbst nach Ablauf der Beitragsbegrenzung ergibt sich aus den einmaligen Finanzierungsvereinbarungen zwischen BAE Systems und der EADS für die EADS eine andere Situation als bei üblichen britischen gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber: Durch spezielle Regelungen sind die regelmäßigen Beiträge, die von den britischen EADS-Gesellschaften zu leisten sind, auf die Sätze begrenzt, welche für alle teilnehmenden Arbeitgeber gelten.
Seit dem 1. Januar 2005 stellt BAE Systems einen Konzernabschluss nach IFRS auf. Bis zu diesem Datum wurden die BAE Systems Konzernabschlüsse nach britischen Bilanzierungsstandards aufgestellt und enthielten keine der von IAS 19 geforderten Informationen zur Bilanzierung leistungsorientierter Versorgungspläne. Folglich behandelte die EADS ihre Beteiligung an den leistungsorientierten Versorgungsplänen von BAE Systems in Großbritannien bilanziell als beitragsorientierte Versorgungspläne gemäß IAS 19. Im Jahr 2005 forderte die EADS von BAE Systems detaillierte Informationen zu den verschiedenen gemeinschaftlichen Versorgungsplänen mehrerer Arbeitgeber an, um ihren Anteil am Planvermögen, den leistungsorientierten Verpflichtungen („DBO“) und dem Pensionsaufwand angemessen und zuverlässig bestimmen zu können. Für Bilanzierungszwecke wurden die von BAE Systems in 2005 erhaltenen Informationen als nicht ausreichend beurteilt, um den Anteil der EADS an den britischen Pensionsplänen bestimmen zu können. Daher hat die EADS auch in 2005 die an die Pensionspläne geleisteten Beiträge aufwandswirksam behandelt, als wären die Pläne beitragsorientierte Versorgungspläne. Entsprechende Informationen wurden in den Anmerkungen zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in den Erläuterungen zum Konzernabschluss dargestellt.
Nach weiteren Anfragen in 2006 hat BAE Systems begonnen, detailliertere Informationen zu diesen Pensionsplänen bereitzustellen. Diese neuen Informationen haben es der EADS ermöglicht, ihren Anteil am Planvermögen, den leistungsorientierten Verpflichtungen sowie den damit verbundenen Unterdeckungen einzuschätzen, wobei der Einfluss des Beitragsbegrenzungsmechanismus ebenso wie von BAE Systems mit den Treuhändern vereinbarte zukünftige Sonderzuführungen, berücksichtigt wurden. Dementsprechend hat die EADS zum 31. Dezember 2006 eine Rückstellung in Höhe von Mio. € 897 für ihren gegenwärtigen Anteil an der Netto-Unterdeckung der Pensionspläne in Großbritannien erfasst. Ein entsprechender Betrag von Mio. € (853) (abzüglich latenter Steuern) wurde im Eigenkapital zum 31. Dezember 2006 übereinstimmend mit der Anwendung des oben beschriebenen, überarbeiteten IAS 19 (Eigenkapitalmethode) berücksichtigt.
Für weitere Informationen betreffend der Beteiligung der EADS an den leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber in Großbritannien siehe Erläuterungen zum Konzernabschluss (IFRS) – Anmerkung 21 b) „Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“.
