Forschungs- und Entwicklungskosten

Seit der Anwendung des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ im Jahr 2003 bewertet der EADS-Konzern (der „Konzern“) bei produktbezogenen Entwicklungskosten, ob die Voraussetzungen für eine Aktivierung als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte erfüllt sind. Dabei werden die Ansatzkriterien eng ausgelegt. Es werden daher alle Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Kriterien des IAS 38 erfüllen, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst.

In 2004 wurden Mio. € 169 produktbezogene Entwicklungskosten in Übereinstimmung mit IAS 38 (einschließlich Mio. € 152 für das Airbus A380-Programm) aktiviert sowie in den Jahren 2005 und 2006 jeweils zusätzlich Mio. € 293 und Mio. € 411 aktiviert (einschließlich zusätzliche Mio. € 259 und Mio. € 335 für das Airbus A380-Programm).

Aktivierte Entwicklungskosten werden grundsätzlich über die voraussichtlich produzierte Anzahl von Einheiten abgeschrieben, sofern keine andere Methode den Wertverzehr angemessener darstellt, wie etwa die während der Entwicklungsphase eines neuen Flugzeuges zu aktivierenden Kosten. Diese Kosten werden im Allgemeinen über die geschätzte Nutzungsdauer des selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes abgeschrieben, beginnend mit der Musterzulassung des Flugzeugs. Die Abschreibungen aktivierter Entwicklungsaufwendungen werden in den Umsatzkosten erfasst. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf Wertminderungen untersucht, solange der Vermögenswert noch nicht in Gebrauch ist sowie später, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Buchwert des Vermögenswertes nicht mehr erzielbar ist.