Währungsumrechnung
Die Konzernabschlüsse der EADS werden in Euro dargestellt. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren Berichtswährung nicht der Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Ende des Geschäftsjahres umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen der Periode. Alle hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im AOCI erfasst.
Fremdwährungstransaktionen werden zum Wechselkurs am Tage der Ausführung in Euro umgerechnet. Darüber hinaus werden bestimmte ungesicherte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs am Ende des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle Fremdwährungsergebnisse werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein durch den Erwerb ausländischer Tochterunternehmen nach dem 31. Dezember 2004 entstandener Goodwill sowie Marktwertanpassungen werden als Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Für Transaktionen, die vor dem 31. Dezember 2004 stattfanden, werden Goodwill sowie erworbene Vermögenswerte und Schulden als solche des Käufers behandelt.
Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung bei Airbus
Nach der Unterzeichnung eines Advance Pricing Agreement mit den Steuerbehörden im April 2004 wurde Airbus GIE (eine in US$ bilanzierende Tochtergesellschaft) rückwirkend zum 1. Januar 2004 mit Airbus S.A.S (eine in Euro bilanzierende Tochtergesellschaft) verschmolzen. Als Folge davon werden Geschäfte der früheren Airbus GIE als „Fremdwährungstransaktionen“ behandelt und entsprechend der unverändert angewandten Bilanzierungsrichtlinien der EADS bilanziert.
Vor der Verschmelzung wurden die Transaktionen der Airbus GIE, mit Ausnahme der durch Finanzinstrumente gesicherten Geschäfte, mit den zum Zeitpunkt der Flugzeugauslieferung gültigen Wechselkursen umgerechnet und offene Posten in der Bilanz mit dem zu jedem Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs neu bewertet. Seit dem 1. Januar 2004 werden alle nicht gesicherten, auf US-Dollar lautenden Transaktionen, einschließlich der offenen Posten aus der früheren Airbus GIE, mit dem zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses von US-Dollar Beträgen geltenden Wechselkurs umgerechnet.
Insbesondere werden von Kunden erhaltene Anzahlungen (und die zugehörigen bei Umsatzrealisierung gebuchten Umsätze) nunmehr mit dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Wechselkurs bewertet. Auf US-Dollar lautende Kosten werden mit dem Wechselkurs des Tages, an dem sie angefallen sind, umgerechnet. Insoweit als es zu zeitlichen Abweichungen zwischen dem Eingang von auf US-Dollar lautenden erhaltenen Anzahlungen und in US-Dollar anfallenden Kosten oder zu betragsmäßigen Abweichungen kommt, ergeben sich
EBIT*-wirksame Währungseffekte. Darüber hinaus hängt die Höhe der Abweichung und die entsprechende Auswirkung auf das EBIT* von Änderungen in den Auslieferungszahlen ab.
