Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss
An die Aktionäre der European Aeronautic Defense and Space Company EADS N.V.
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss 2006 als Teil des Jahresabschlusses der European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V., Amsterdam, für das Jahr 2006 geprüft, der am 8. März 2007 zur Veröffentlichung freigeben wurde. Er umfasst die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2006, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und die Konzern-Kapitalflussrechnung für das zu diesem Zeitpunkt endende Jahr, eine Zusammenfassung bedeutender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Zusatzangaben.
Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den durch die EU übernommenen International Financial Reporting Standards und Teil 9 des Zweiten Buches des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches sowie für die Erstellung des Berichts des Board of Directors in Übereinstimmung mit Teil 9 des Zweiten Buches des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Verantwortung beinhaltet: Entwurf, Umsetzung und die Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die relevant sind für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Konzernabschlusses, frei von wesentlichen Fehlaussagen, sei es durch Betrug oder Fehler; Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungsgrundsätze; und die Entscheidung für Bilanzierungsannahmen, die als den Umständen angemessen angesehen werden können.
Verantwortung der Prüfer
Unsere Verantwortung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung des Konzernabschlusses abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des niederländischen Rechts durchgeführt. Dieses Recht erfordert, dass wir ethische Anforderungen erfüllen und die Prüfung so planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist.
Eine Prüfung beinhaltet Verfahren, die dazu dienen Prüfungsnachweise über die Beträge und Angaben im Konzernabschluss zu erlangen. Die Auswahl der Verfahren hängt ab von der Entscheidung des Prüfers, die die Einschätzung des Risikos von materiellen Fehlaussagen im Konzernabschluss beinhaltet, sei es durch Betrug oder durch Fehler. Bei dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Prüfer interne Kontrollen, die relevant sind für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Konzernabschlusses der Gesellschaft, um Prüfungshandlungen zu entwerfen, die den Umständen angemessen sind, jedoch nicht um ein Urteil über die Effektivität des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Angemessenheit von Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unsere Beurteilung bilden.
Bestätigungsvermerk
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zum 31. Dezember 2006. Der Konzernabschluss befindet sich in Übereinstimmung mit den durch die EU übernommenen International Financial Reporting Standards und mit Teil 9 des Zweiten Buches des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches.
Bestätigungsvermerk zu anderen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen in 2:393 Unterabschnitt 5, Teil e, des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches, bestätigen wir im Rahmen unserer Zuständigkeit, dass der Bericht des Board of Directors wie nach 2:391 Unterabschnitt 4 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches gefordert, mit dem Konzernabschluss übereinstimmt.
Rotterdam, 19. März 2007 Amsterdam, 19. März 2007
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L.A. Blok F.A.L. van der Bruggen
