Die EADS ist eine in den Niederlanden sitzende Gesellschaft und in Frankreich, Deutschland und Spanien an der Börse notiert. Wegen der deshalb möglicherweise anwendbaren, vielfältigen GlossarCorporate Governance Vorschriften, hat sich EADS entschlossen, eine Reihe von üblichen Corporate Governance Prinzipien und Empfehlungen anzuwenden, um in diesen Jurisdiktionen optimal auftreten zu können.

Insbesondere und in Übereinstimmung mit niederländischem Recht wendet das Unternehmen die Bestimmungen des niederländischen Corporate Governance Codes („Niederländischer Code“) an oder erklärt, falls erforderlich, in seinem jährlichen Vorstandsbericht die Gründe für die Nichtanwendung dieser Bestimmungen nach dem Prinzip „Anwendung oder Erklärung“. EADS hat die relevanten Erklärungen in Abschnitt „4.2 Niederländischer GlossarCorporate Governance Code“ des Vorstandsberichts für das Geschäftsjahr 2004, der auf der jährlichen Aktionärsversammlung am 11. Mai 2005 genehmigt wurde, abgegeben. Diese Erklärungen enthalten detaillierte Begründungen für die Nichtanwendung der Bestimmungen III.2.1, III.3.6, III.4.1(f), III.5.1, III.5.6, III.5.11, III.5.12, III.8.3, III.5.13(a), III.5.13(d) (abgegeben im Wesentlichen aufgrund der Tatsache, dass es sich bei EADS um eine kontrollierte Gesellschaft handelt und daher die meisten Mitglieder des Board of Directors, des Audit Committee und des Remuneration and Nomination Committee von ihren kontrollausübenden Aktionären ernannt und möglicherweise auch wieder abgesetzt werden können); ferner für die Nichtanwendung der Bestimmungen II.2.6, III.7.3, III.7.2, II.1.1, III.3.5, IV.3, IV.2 und IV.1.7 (im Wesentlichen als Ergebnis dessen, dass EADS an den Börsen von Frankfurt und Paris und an spanischen Börsen notiert ist und bestrebt ist, die entsprechenden Vorschriften strikt einzuhalten und dem Verhaltenskodex dieser Märkte zu folgen und ihre Aktionäre zu schützen) und bleiben gültig. Darüber hinaus hat die EADS ihre Aussagen in ihrem Vorstandsbericht für das Geschäftsjahr 2005, der von der Jahreshauptversammlung am 4. Mai 2006 angenommen wurde, geändert.

Diese Erklärungen enthalten detaillierte Begründungen für die Nichtanwendung der Bestimmungen II.1.4, II.1.6, II.2.1, II.2.2 und II.2.7. Die Aussagen der letzten zwei Jahre (abrufbar auf der Webseite von EADS, www.eads.com, im Abschnitt „Corporate Governanc“) werden wie folgt angepasst:

1. Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Für Executive und Non-Executive Mitglieder des Board of Directors wendet EADS unterschiedliche Richtlinien an.

a) EADS hält sich an die allgemein anwendbaren Grundsätze in den Märkten wo die Gruppe börsennotiert ist. Hinsichtlich der langfristigen Leistungspläne für Executive Mitglieder des Board ist vorgesehen, dass eine Prämie von 10% für Aktienoptionen bei der Festlegung des Zuteilungspreises berücksichtigt wird. Darüber hinaus sind Executive Mitglieder des Board verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Aktien aus der Ausübung ihrer Aktienoptionen bis zum Ablauf ihres Mandates zu halten (wobei die Bestimmung II.2.1 des Niederländischen Code empfiehlt, dass Optionen für den Bezug von Aktien ein bedingter Vergütungsbestandteil sind und nur nichtbedingt werden, wenn die Mitglieder des Board zuvor festgelegte Leistungskriterien nach einem Zeitraum von mindesten drei Jahren nach der Zuteilung erfüllt haben, und Bestimmung II.2.2 empfiehlt, dass die Gesellschaft bei der Anwendung, trotz Bestimmung II.2.1, vorbehaltloser Optionen für die Executive Mitglieder des Board Leistungskriterien anwenden soll, und die Optionen in jedem Fall nicht in den ersten drei Jahren nachdem sie zugeteilt wurden, ausgeübt werden). Es ist geplant, dass Leistungsanteile auf mittelfristigen Leistungskriterien basieren. Es ist zudem geplant, dass Executive Mitglieder des Board verpflichtet sind, eine bestimmte Anzahl der ausübbaren Aktien bis zum Ende ihres Mandats, oder je nach Anwendbarkeit für mindestens 2 Jahre zu halten. Die Ausübung sollte 3 Jahre nach der Zuteilung erfolgen (wobei Bestimmung II.2.3 des Niederländischen Corporate Governance Code empfiehlt, dass den Mitgliedern der Geschäftsleitung zugeteilte Aktien, ohne finanzielle Berücksichtigung, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, oder, falls dies kürzer ist, bis zum Ende der Anstellung zurückbehalten werden; die Zahl der zugeteilten Aktien soll von klar quantifizierbaren und herausfordernden Zielen, die im Voraus festgelegt wurden, abgeleitet werden.

b) Im Falle einer Entlassung von Executive Mitgliedern des Board, würde eine Abgangsentschädigung in zweifacher Höhe des gesamten Jahresgehalts bezahlt. Diese Abgangsentschädigung würde jedoch je nach Rentenalter prorata reduziert (wobei Bestimmung II.2.7 des Niederländischer Corporate Governance Code empfiehlt, dass die maximale Vergütung im Falle einer Entlassung einem Jahresgehalt entsprechen sollte (die „feste“ Entschädigungskomponente) und falls das Maximum eines Jahresgehalts für ein Mitglied des Executive Board offensichtlich nicht angebracht sein sollte, ein solches Mitglied Anspruch auf eine Abgangsentschädigung hat, die nicht über dem zweifachen Jahresgehalt liegt.

2. EADS unterhält ein integriertes gruppenweites Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem um sicherzustellen, dass Risiken effektiv kontrolliert werden.

Eine der fundamentalen Managementaufgaben ist es, eine positive Interne Kontroll („IC“)- und Risikomanagement („RM“)-Umgebung bei EADS zu etablieren, die mit den Corporate Governance Anforderungen und den Best Practices der Unternehmen in den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Spanien im Einklang steht. Unter Berücksichtigung der laufenden Anpassungen aufgrund der vielgestaltigen Neuentwicklungen in Bezug auf die Rechtssysteme und -vorschriften, die für EADS relevant sind und ein strategisches Herangehen an IC und RM erfordern, hat EADS Anfang 2004 ein gruppenweites IC/RM-System eingeführt. Das System basiert auf den Rahmenregelungen für internes Kontroll- und Risikomanagement des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission („COSO”).

Das IC- und RM-System bietet dem Management eine Grundlage um mit der Unsicherheit und den damit einhergehenden Risiken des Geschäfts von EADS umgehen zu können. Es dient als Basis für alle IC- und RM-Subprozesse die innerhalb der EADS auf Ebene Geschäftsbereich und Geschäftseinheit („GE“) existieren. Durch Anwenden eines einheitlichen Ansatzes für IC und RM gewinnt EADS genügend Sicherheit in den folgenden Bereichen:

  • Zuverlässigkeit des Financial Reporting;
  • Effizienz und Effektivität des Geschäfts; und
  • Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen.

Die IC- und RM-Systeme können noch so gut konzipiert sein, alle Systeme weisen dennoch inhärente Beschränkungen auf, d.h. die eingeführten Kontrollen könnten umgangen oder vom Management übergangen werden. Aus diesem Grund kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die IC-und RM-Systeme und -Verfahren von EADS trotz aller Sorgfalt und Anstrengung vollkommen effektiv sind oder sein werden.

3. Ethik-Alarmsystem

EADS steht kurz davor, ein Verfahren für die, absolut vertrauliche, Entgegennahme von Problemen in Zusammenhang mit bspw. der Rechnungslegung, den internen Risikomanagement- und Kontrollsystemen sowie betrieblichen Aspekten einzuführen. Das Ethik-Alarmsystem der EADS ist Teil einer globalen EADS Compliance-Organisationsstruktur, die derzeit beschrieben wird.

Im Rahmen einiger Anhörungen mit den Betriebsräten wurde die Implementierung solcher Verfahren diskutiert. Nach dem Entscheid des Board über die Organisation der Compliance und dem Abschluss mehrerer Verfahren mit den jeweiligen Betriebsräten zur Einführung eines Ethik-Alarmsystems erfolgt die Implementierung. Dies ermöglicht der Gesellschaft die Einhaltung von Bestimmung II.1.6 des Niederländischen Code, der empfiehlt, dass eine Gesellschaft dafür sorgt, dass ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben angebliche Unregelmäßigkeiten genereller, betrieblicher oder finanzieller Natur innerhalb des Unternehmens oder bezüglich des Funktionierens der Executive Mitglieder des Board bis zu den Chairmen des Board oder zu einem von ihnen benannten Beauftragten zu melden, und dass solche Vereinbarungen für Informanten auf der Website der Gesellschaft ausgewiesen werden.

Die EADS befolgt den Niederländischen Code, seit im Jahre 2003 die jährliche Aktionärsversammlung das sich auf Corporate Governance beziehende Kapitel im Bericht des Board of Directors gebilligt hat.