Gemäß der Satzung der Gesellschaft trägt das Board of Directors die Verantwortung für das Management und die Belange der Gesellschaft.

Das Board of Directors besteht aus höchstens elf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt und abberufen werden. Das Board of Directors beschloss im Rahmen der am 7. Juli 2000 abgehaltenen Sitzung des Board of Directors die Geschäftsordnung zur Regelung interner Angelegenheiten (die „Geschäftsordnung“). Die Geschäftsordnung wurde im Rahmen der Sitzung des Board of Directors am 5. Dezember 2003 geändert, um Empfehlungen im Hinblick auf Änderungen der GlossarCorporate Governance zu berücksichtigen. Die Geschäftsordnung bestimmt die Zusammensetzung, die Rolle und die Hauptzuständigkeitsbereiche des Board of Directors und legt die Art und Weise der Ernennung und die Zuständigkeitsbereiche der Chairmen und der Chief Executive Officers fest. Die Geschäftsordnung sieht auch die Einrichtung von zwei Ausschüssen (das Audit Committee und das Remuneration and Nomination Committee) vor und bestimmt deren Zusammensetzung, Rolle und Geschäftsordnung.

Das Board of Directors hat außerdem bestimmte Insidergeschäftsvorschriften erlassen, die seine Mitglieder in bestimmten Fällen im Handel mit EADS-Aktien beschränken (nähere Informationen dazu in „Teil 2 – Geltendes Recht“).

Die Parteien des Participation Agreement (wie im einführenden Abschnitt zu "Teil 2 – Beziehungen zu den Hauptaktionären“ definiert) haben vereinbart, dass die mit den indirekten EADS-Aktien verbundenen Stimmrechte von EADS Participations B.V. so ausgeübt werden sollen, dass das Board of Directors der EADS Mitglieder des Boards von EADS Participations B.V. und zwei weitere unabhängige Board-Mitglieder umfasst, die keine Officers, Directors, Mitarbeiter oder Vertreter der Konzerne DaimlerChrysler, Société de Gestion de Participations Aéronautiques („SOGEPA“), Lagardère oder des französischen Staates sind und auch anderweitig in keiner bedeutenden wirtschaftlichen oder beruflichen Verbindung mit einer der vorgenannten Parteien stehen. Gemäß dem Participation Agreement besteht das Board of Directors aus zehn Mitgliedern, wobei:

  • DaimlerChrysler vier Mitglieder bestellt;
  • Société de Gestion de l’Aéronautique, de la Défense et de l’Espace („SOGEADE“) vier Mitglieder bestellt; und
  • Daimler Chrysler und SOGEADE jeweils ein unabhängiges Mitglied bestellen.

Ferner ist zu erwähnen, dass Sociedad Estatal de Participaciones Industriales („SEPI“) auf Antrag von DaimlerChrysler und SOGEADE zwar nach dem 8. Juli 2003 nicht mehr zur Bestellung eines Mitglieds berechtigt ist, das Board of Directors von EADS jedoch beschlossen hat, auf der Aktionärsversammlung vom 11. Mai 2005 ein weiteres spanisches Mitglied zu bestellen und die Gesamtzahl der Mitglieder somit auf elf zu erhöhen.

Gemäß Gesellschaftssatzung lief die Amtszeit für jedes Mitglied des Board of Directors bis zur Jahreshauptversammlung, die am 11. Mai 2005 stattfand. Auf der Jahreshauptversammlung wurde das Board of Directors für die Dauer von fünf Jahren erneut gewählt. Dieser Zeitraum endet mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2010. Die Mitglieder des Board of Directors werden auf dieser Hauptversammlung und später auf jeder fünften Jahreshauptversammlung gewählt.

Die Aktionärsversammlung kann darüber hinaus einzelne Mitglieder des Board of Directors jederzeit suspendieren oder abberufen. Die Anzahl der Amtsperioden für einen Director ist nicht begrenzt.

Das Board of Directors ernannte zwei Chairmen, von denen einer aus den Reihen der von DaimlerChrysler benannten Mitglieder des Boards und einer aus den Reihen der von SOGEADE benannten Mitglieder gewählt wurde.

Die Chairmen gewährleisten das reibungslose Arbeiten des Board of Directors, insbesondere indem sie die Arbeit der Chief Executive Officers durch strategische Besprechungen mit externen Partnern auf höchster Ebene unterstützen.

Das Board of Directors ernannte ferner zwei Chief Executive Officers, die für die laufende Geschäftsführung verantwortlich sind. Einer von ihnen wurde aus den Reihen der von DaimlerChrysler benannten Board-Mitglieder und einer aus den Reihen der von SOGEADE benannten Board-Mitglieder gewählt.

Die Gesellschaft wird vom Board of Directors oder von den Chief Executive Officers gemeinsam vertreten. Darüber hinaus hat die Gesellschaft den Chief Executive Officers allgemeine Vollmachten erteilt, die sie ermächtigen, die Gesellschaft jeweils einzeln zu vertreten.

In Fällen, in denen die beiden Chief Executive Officers keine Einigung erzielen können, wird die betreffende Angelegenheit den beiden Chairmen vorgelegt.

Die Chief Executive Officers dürfen keine Geschäfte tätigen, die in die Haupzuständigkeitsbereiche des Board of Directors fallen, es sei denn, diesen Geschäften hat das Board of Directors vorab zugestimmt.

Zu den Hauptaufgaben des Board of Directors zählen unter anderem:

  • Genehmigung grundlegender Änderungen in Bezug auf Art und Umfang der Konzerntätigkeit;
  • Genehmigung der Gesamtstrategie und des Strategieplans des Konzerns;
  • Genehmigung des Geschäftsplans und des Jahresbudgets des Konzerns;
  • Festlegung der wichtigsten Leistungsziele des Konzerns;
  • Ernennung der Mitglieder des Executive Committee (siehe unten) und des Corporate Secretary;
  • Genehmigung der Vorschläge für die Ernennung der Mitglieder des Airbus Shareholder Committee und Executive Committee und der Chairmen des Supervisory Board (oder ähnlicher Gremien) und der Chief Executive Officers (oder vergleichbarer Positionen) von wichtigen Unternehmen und Geschäftseinheiten des Konzerns;
  • Genehmigung wesentlicher Änderungen der Organisationsstruktur des Konzerns;
  • Genehmigung wichtiger Investitionen, Projekte oder Produktentscheidungen oder Veräußerungen des Konzerns, die im Geschäftsplan enthalten sind und einen Wert von Mio. € 200 übersteigen;
  • Genehmigung wichtiger strategischer Bündnisse und Kooperationsabkommen des Konzerns;
  • Zustimmung zu allen maßgeblichen Entscheidungen, die sich auf die Konzerngeschäfte mit ballistischen Raketen auswirken;
  • Zustimmung zu Angelegenheiten der Aktionärspolitik, wichtigen Maßnahmen oder wichtigen Ankündigungen für die Kapitalmärkte; und
  • Zustimmung zu anderen Maßnahmen und Geschäftsangelegenheiten, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung sind oder ein ungewöhnlich hohes Risikoniveau in sich bergen.

Das Board of Directors trat im Jahr 2006 zehnmal zusammen und wurde regelmäßig durch Tätigkeitsberichte der Chief Executive Officers auf dem Laufenden gehalten, die laufend aktualisierten Prognosen sowie strategische und operative Planungen einschlossen. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei diesen Sitzungen betrug 95%.

Nach einer eingehenden Prüfung des Produktions- und Lieferprogramms für den A380 informierte Airbus das Board of Directors am 13. Juni, dass der Lieferzeitplan für den A380 für den Zeitraum von 2006 bis 2009 überarbeitet werde. Dementsprechend hat das Board of Directors unverzüglich beschlossen, diesen neuen Zeitplan und dessen finanzielle Auswirkungen zu veröffentlichen, und daraufhin am 3. Oktober 2006 (Die Erklärung der EADS und ausführlichere Informationen zu den laufenden rechtlichen und gerichtlichen Vorgängen sind im „Anhang zum Jahresabschluss – Anmerkung 28: Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche“ zu finden). Am 2. Juli 2006 hat das Board of Directors Louis Gallois als neuen Co-Chief Executive Officer, der die Aufgaben von Noël Forgeard übernimmt, sowie Christian Streiff als neuen Präsidenten und Chief Executive Officer von Airbus ernannt, die Mitglieder des Executive Committee sind. Nach dem Rücktritt des Präsidenten und Chief Executive Officer von Airbus, Christian Streiff, hat das Board of Directors drei Monate später die Managementstruktur von EADS grundlegend geändert, indem es am 9. Oktober 2006 Louis Gallois, den Co-Chief Executive Officer der EADS, zusätzlich zum Präsidenten und Chief Executive Officer von Airbus ernannte; die Geschäftsbereiche, die nicht zu Airbus gehören, unterstehen dem Co-Chief Executive Officer der EADS, Thomas Enders. Anschließend, am 31. Oktober 2006, ernannte das Board of Directors den Chief Operating Officer Finance der EADS, Hans-Peter Ring, zusätzlich zum Chief Financial Officer von Airbus. Zu diesem Zeitpunkt ernannte das Board of Directors auch einen neuen Chief Operating Officer von Airbus, Fabrice Brégier, und einen neuen Leiter des Geschäftsbereichs Eurocopter, Lutz Bertling, als Mitglieder des Executive Committee. Insgesamt wurden im Jahr 2006 bei neun Sitzungen des Board of Directors Angelegenheiten von Airbus behandelt. Am 5. April 2007 gab Manfred Bischoff seinen Rücktritt als Chairman des Board of Directors der EADS bekannt, und das Board of Directors hat beschlossen, Rüdiger Grube als seinen Nachfolger in dieser Position zu ernennen. Manfred Bischoff gab auch seinen Rücktritt als Mitglied des Board of Directors bekannt.

Zu den bei den Sitzungen intensiv diskutierten Themen und genehmigten Geschäftsaktivitäten gehörten: Die Strategie der EADS (einschließlich der Belange von M&A, die europaweite Konsolidierung der Industrie und der Rückkauf des Anteils von BAE Systems an Airbus), wichtige Geschäftsangelegenheiten wie die Bemühungen um einen Aufschwung beim A380 und das Programm GlossarPower8, die Entscheidung über den Industriestart des A350 und die künftige Produktstrategie von Airbus, die Überprüfungen der EADS GlossarUAV-Programme und des Programms A400M, die Überprüfung der künftigen Strategie von Sogerma, die Genehmigung oder Verschiebung von operativen Plänen, Umstrukturierungsthemen, Budgets, die Finanzergebnisse und -prognosen des Konzerns sowie die Optimierung der Finanzlage und die Diskussionen zur Umsetzung eines Warnsystems hinsichtlich ethischer Fragestellungen. Das Board of Directors befasste sich außerdem mit Fragen der Personalentwicklung, wie z.B. der Qualifikation des Managements und der Vergütung (einschließlich langfristiger Leistungspläne und eines Belegschaftsaktienplans) oder der Anwerbung, Beibehaltung und der Entwicklung von High Potentials, um die Qualität des EADS-Managements sowie die multinationale Führungsstruktur des Konzerns für die Zukunft zu sichern.

Jeder Director besitzt eine Stimme, wobei im Falle eines vakanten Sitzes im Board of Directors in Bezug auf ein von DaimlerChrysler benanntes Mitglied oder ein von SOGEADE benanntes Mitglied die von DaimlerChrysler benannten anwesenden oder vertretenen Mitglieder bei der Sitzung dieselbe Anzahl von Stimmen einbringen können wie die von SOGEADE benannten anwesenden oder vertretenen Mitglieder und umgekehrt. Alle Beschlüsse des Board of Directors erfordern die Zustimmung von mindestens sieben Mitgliedern, die persönlich oder per Stimmrechtsvollmacht wählen.

Die Beschlussfähigkeit zur Behandlung einzelner Geschäftsbelange in einer Sitzung des Board of Directors erfordert die Anwesenheit von mindestens einem der von SOGEADE benannten Board-Mitglieder und einem der von DaimlerChrysler benannten Board-Mitglieder.

Bei Uneinigkeiten im Board of Directors, außer im Falle von Uneinigkeiten, die DaimlerChrysler berechtigen, die ihr von SOGEADE gewährte Verkaufsoption auszuüben (siehe Abschnitt „Teil 2 – Beziehungen zwischen den Hauptaktionären — Verkaufsoption“), wird die Angelegenheit an Arnaud Lagardère (oder eine andere von Lagardère benannte Person) als Vertreter von SOGEADE und an den Vorstandsvorsitzenden von DaimlerChrysler weitergeleitet. Falls es sich bei der betreffenden Angelegenheit um eine Sache handelt, die auf der EADS-Hauptversammlung zu behandeln ist, wird der Hauptversammlung die Angelegenheit zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei SOGEADE, DaimlerChrysler und SEPI kein Stimmrecht zusteht. Dies gilt auch bei Uneinigkeiten, bei deren Eintritt DaimlerChrysler die ihr von SOGEADE gewährte Verkaufsoption ausüben kann (in diesem Fall jedoch nur mit Zustimmung von SOGEPA und DaimlerChrysler).

Gemäß der Geschäftsordnung ist das Board of Directors befugt, aus den Reihen seiner Mitglieder Ausschüsse zu bilden. Neben dem Audit Committee und dem Remuneration and Nomination Committee darf das Board of Directors andere Ausschüsse bilden, auf die es gewisse untergeordnete oder ergänzende Entscheidungsbefugnisse übertragen kann, die die gemeinsame Verantwortung aller Directors jedoch nicht aufhebt. Der Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn mindestens ein von SOGEADE und mindestens ein von DaimlerChrysler benanntes Mitglied bei der Ausschusssitzung anwesend ist. Alle Ausschussbeschlüsse erfordern die einfache Mehrheit ihrer Mitglieder.

Ergänzend zur Geschäftsordnung wird die Arbeit des Board of Directors durch die internen Richtlinien für das Board of Directors (die „Directors’ Guidelines“) geregelt, die in der Sitzung am 10. Dezember 2004 vor dem Hintergrund der Corporate Governance Best Practices beschlossen wurden. Die Directors’ Guidelines bestehen aus einer Charter für Directors (der „Directors’ Charter“), in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Board of Directors festgeschrieben sind, einer Charter für das Audit Committee (die „Audit Committee Charter“) und einer Charta für das Remuneration and Nomination Committee (die „Remuneration and Nomination Charter“), die jeweils die erweiterten Aufgaben der entsprechenden Ausschüsse festlegt.

Die Directors’ Charter definiert Grundprinzipien, die für jeden einzelnen Director verbindlich sind, wie etwa im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre zu handeln, der Pflichterfüllung ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen und jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Zusammensetzung des Board of Directors

XLS download  Download

Name

Alter

Beginn der Amtszeit (als Mitglieder des Board of Directors)

Ende der Amtszeit

Haupttätigkeit im Konzern

 

 

 

 

 

Rüdiger Grube

55

2005

2010

Chairman der EADS

Arnaud Lagardère

46

2005

2010

Chairman der EADS

Thomas Enders

48

2005

2010

Chief Executive Officer der EADS

Louis Gallois

63

2005

2010

Chief Executive Officer EADS
und Leiter von Airbus

Jean-Paul Gut

45

2005

2010

Chief Operating Officer für Marketing, Strategie und Geschäftsentwicklung bei EADS

Hans Peter Ring

56

2005

2010

Chief Operating Officer für Finanzen der EADS und Chief Financial Officer von Airbus

Juan Manuel Eguiagaray Ucelay

61

2005

2010

Mitglied des Board of Directors der EADS

François David

65

2005

2010

Mitglied des Board of Directors der EADS

Michael Rogowski

68

2005

2010

Mitglied des Board of Directors der EADS

Anmerkung:

Die Geschäftsadresse aller Directors für EADS-Angelegenheiten ist Le Carré, Beechavenue 130-132, 1119 PR, Schiphol-Rijk, Niederlande.

Zwei weitere Mitglieder des Board of Directors, Michel Pebereau und Bodo Uebber, werden bei der Jahreshauptversammlung der Aktionäre, die am 4. Mai 2007 stattfindet, zur Ernennung vorgeschlagen, die zum Ende der Aktionärsversammlung mit sofortiger Wirkung in Kraft treten soll.

 

Die Gesellschaft hat keine Beobachter für das Board of Directors ernannt. Gemäß geltendem niederländischem Recht sind die Mitarbeiter der Gesellschaft nicht dazu berechtigt, einen Director zu wählen. Ein Director muss keine Mindestanzahl von Aktien halten.

Unabhängige Directors

Die zwei gemäß den oben aufgeführten Kriterien der Unabhängigkeit benannten unabhängigen Directors sind François David und Michael Rogowski.

Frühere Straftaten und familiäre Bindungen

Soweit der Gesellschaft bekannt ist, wurde bisher über keinen der oben genannten Directors (weder als Privatperson noch als Director oder Führungskraft einer der oben genannten Unternehmen) eine Strafe wegen Betrugs verhängt noch waren die Genannten in Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Liquidationsverfahren verwickelt. Es liegen gegen sie weder öffentliche Beschuldigungen oder Anklagen vor noch wurden Strafen einer Aufsichtsbehörde verhängt oder ihnen von Gerichts wegen die Voraussetzungen als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates wegen unternehmerischer Versäumnisse in den letzten fünf Jahren entzogen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments bestanden keine familiären Verbindungen unter den Directors.

Leistungsbewertung des Board of Directors

Bei seiner Sitzung am 5. Dezember 2003 hat das Board of Directors beschlossen, jährlich ein Selbstbewertungsverfahren über die eigene Leistung vorzunehmen sowie alle drei Jahre eine gründlichere Bewertung durchzuführen, gegebenenfalls mit Unterstützung externer Berater.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat das Board of Directors Ende 2006 ein unabhängiges und international anerkanntes Consultingunternehmen (SpencerStuart) beauftragt, die Directors bei der Bewertung der Arbeitsweise des Board of Directors nach den Regelungen der Aktionärsvereinbarung zu unterstützen. Im Laufe des Bewertungsverfahrens hat der externe Berater Einzelsitzungen mit allen Directors der EADS durchgeführt (Executive und Non-Executive).

Die Ergebnisse der Selbstbewertung wurden dem Board of Directors berichtet und innerhalb des Board of Directors diskutiert, mit der klaren Zielstellung, die Effektivität und Effizienz des Board of Directors weiter zu verbessern. Die Hauptergebnisse der Selbstbewertung werden nachfolgend vorgestellt.

Es wurde festgestellt, dass das Board of Directors als geschlossene Einheit, in einer offenen, konstruktiven und interaktiven Atmosphäre arbeitet. Die Häufigkeit der Sitzungen des Board of Directors und die Einrichtung von Ausschüssen (Audit Committee, Remuneration and Nomination Committee) wurden von den Mitgliedern des Board of Directors als angemessen eingeschätzt. Die Dauer der Sitzungen wurde ebenso wie die Anwesenheitsquote als zufriedenstellend bewertet.

Die Mitglieder des Board of Directors haben nahezu einstimmig angegeben, dass die Effizienz der Sitzungen insgesamt zufriedenstellend war und dass das Board of Directors die richtigen Themen behandelt, auch wenn von Zeit zu Zeit dringende operative Angelegenheiten im Vergleich zur Diskussion über langfristige strategische Aufgaben zu viel Zeit in Anspruch nahmen.

Die Mitglieder des Board of Directors bestätigten die spezifische Aktionärsstruktur mit starken Aktionärsblöcken. Gleichwohl betonten sie, dass Entscheidungen immer im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden.

Bei der Überprüfung wurden eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft identifiziert, wie etwa das Know-how und die Erfahrung des Board of Directors (wo Spezialkenntnisse im Finanzbereich Mehrwert schaffen könnten), regelmäßigere Revisionen der Strategie und Leistung der wichtigsten Geschäftsbereiche und die Umsetzung eines besser strukturierten Nachfolgeplanungsprozesses für die wichtigsten Führungskräfte, durch eine stärkere Einbeziehung des Remuneration and Nomination Committee.

Ferner wurde betont, dass im Sinne einer Rationalisierung des Entscheidungsfindungsprozesses der Weg von Dokumentationen und Informationen zur Vorlage bei den Mitgliedern des Board neu organisiert werden sollte.