Allgemeine Grundsätze

Die Vergütungspolitik von EADS verfolgt das Ziel, Talente, die zum Geschäftserfolg des Konzerns beitragen werden, anzuziehen und zu halten. Die Aktionäre erwarten ein starkes Engagement von den Mitgliedern des Board of Directors, daher ist die Vergütungspolitik darauf ausgerichtet, den Schwerpunkt auf Anstrengungen zu legen, die der Konzern herausheben und honorieren will. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein erheblicher Teil der Vergütung variabel und an die wichtigsten Leistungsparameter und individuellen Ziele gebunden. Die Vergütung wird regelmäßig mit der Praxis anderer globaler, in Europa und den USA ansässiger Unternehmen verglichen, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Das Board of Directors besteht aus Non-Executive Directors und Executive Directors (die auch Mitglieder des Executive Committee sind).

Bei der Vergütung der Executive Directors und der Mitglieder des Executive Committee werden kurz- und langfristige Vergütungskomponenten miteinander kombiniert. Nachfolgend sind sie zusammenfassend dargestellt:

  Download

 

Vergütungs-
komponente

Haupttreiber

Leistungsparameter

Zahlungsspanne in % des gesamten Zieleinkommens / % der Zuweisung

 

 

 

 

 

kurzfristig

Grundgehalt

Position/ Arbeitsplatzbewertung

Einzelleistung / Marktpreis

-

Variables Gehalt

Erreichen der jährlich festgelegten Geschäfts- und Finanzziele des Konzerns und Honorierung der Einzelleistung

- Kollektiver Teil (50% des Ziels variables Gehalt): GlossarEBIT* (75%) und liquide Mittel (25%)

Chief Executive Officers: 55% vom gesamten Zieleinkommen (zwischen 0% und 175%)

- individueller Bonus (50% des Ziels variables Gehalt): Erreichen der jährlich festgelegten Einzelziele

 

mittel- und langfristig

Aktienoptionsplan

Abstimmung mit Interesse der Aktionäre an einer Wertschöpfung

Kursschwankungen der EADS-Aktie im Vergleich zum Zuteilungspreis, der auf 110% des Marktwertes zum Zeitpunkt der Gewährung festgesetzt ist

 

Leistungsanteilsplan

Erwirtschaften von langfristigen betrieblichen Gewinnen, die über das kumulative EBIT* gemessen werden

Die Anzahl der erworbenen Leistungsanteile basiert auf dem erreichten kumulierten EBIT* im 2. und 3. Jahr

Die erworbenen Leistungsanteile bewegen sich zwischen 0% und 100% der ursprünglichen Zuweisung

Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Die Non-Executive Directors erhalten für ihre im Geschäftsjahr ausgeübte Tätigkeit zusammen eine Gesamtvergütung in Höhe von € 900.000. Diese Gesamtvergütung besteht aus (i) einem festen Anteil i.H. von € 30.000 pro Director und € 60.000 pro Chairman, (ii) einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors und Committee-Sitzungen (wenn solche Sitzungen an anderen Tagen als die Board-Sitzungen stattfinden), je Sitzung i.H. von € 5.000 pro Director und € 10.000 pro Chairman und (iii) einer variablen Vergütung in Form eines kollektiven Teils (Bonus) abhängig von der Höhe des GlossarEBIT (75%) und der liquiden Mittel (25%) des EADS-Konzerns i.H. von € 50.000 pro Director und € 100.000 pro Chairman bei einer Zielerreichung von 100%. Die Richtlinien zur Berechnung des kollektiven Teils auf Basis des EBIT* (75%) und der liquiden Mittel (25%) des Konzerns für Non-Executive Directors entsprechen jenen für die Mitglieder des Executive Committee (siehe nachstehenden Abschnitt „Vergütung der Mitglieder des Executive Committee“). Für die Non-Executive Directors sind keine besonderen Vergünstigungen in Fällen der Kündigung vorgesehen.

Die Executive Directors erhalten weder Vergütungen für die Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors noch direkte Vergütungen für ihre Funktion als Mitglied des Board of Directors zusätzlich zu ihrer Vergütung als Mitglieder des Executive Committee (siehe unten „Vergütung der Mitglieder des Executive Committee“). Die Executive Directors haben Anspruch auf Gewinnbeteiligung auf der Grundlage langfristiger Leistungspläne, zu denen die Aktienoptionspläne und die Leistungsanteilspläne zählen (siehe „Langfristige Leistungspläne“), sowie als anspruchsberechtigte Mitarbeiter auf Grundlage der Belegschaftsaktienpläne (siehe auch „Belegschaftsaktienpläne“). Die Executive Directors haben zudem Anspruch auf Pensionsleistungen.

Die Beträge, die sich aus verschiedenen Komponenten der Bezüge für Executive Directors und Non-Executive Directors im Jahr 2006 zusammensetzen, sowie zusätzliche Informationen, wie Anzahl der Aktienoptionen und Leistungsanteile (siehe „Langfristige Leistungspläne“) sowie Einzelheiten zu den Ansprüchen auf Pensionsleistungen der Executive Directors, gehen aus den „Erläuterungen zu den Einzelabschlüssen – Anmerkung 11 Vergütung“ hervor.

Sie sind nachstehend zusammengefasst:

Gesamtvergütung und entsprechende Kosten:

Die Gesamtvergütung und damit zusammenhängende Kosten für derzeitige und frühere Mitglieder des Board of Directors gliedern sich für 2006 wie folgt auf:

  Download

(en euros)

2006

2005

 

 

 

Fixum

4.564.086

4.908.190

Bonus (bezogen auf das Berichtsjahr)

2.361.451

4.850.449

Sitzungsgeld

395.000

260.000

Summe

7.320.537

10.018.639

Folgende Zahlungen wurden an die Mitglieder des Board of Directors geleistet:

  Download

2006
(in €)

Fixum

Bonus bezogen auf 2006

Sitzungsgeld

Summe

 

 

 

 

 

Mitglieder des Board of Directors

 

 

 

 

Manfred Bischoff

60.000

43.750

100.000

203.750

Arnaud Lagardère

60.000

43.750

100.000

203.750

Thomas Enders

1.195.225

542.468

-

1.737.693

Louis Gallois (since July 06)

450.000

257.612

-

707.612

Louis Gallois (until end of June)

-

-

-

-

Jean-Paul Gut

943.693

456.527

-

1.400.220

Hans Peter Ring

951.193

456.527

-

1.407.720

Francois David

30.000

21.875

40.000

91.875

Rüdiger Grube

30.000

21.875

75.000*

126.875

Michael Rogowski

30.000

21.875

30.000

81.875

Juan Manuel Eguiagaray Ucelay

18.750

21.875

50.000

90.625

 

 

 

 

 

Früheres Mitglied des
Board of Directors**

 

 

 

 

Noël Forgeard

795.225

473.317

-

1.268.542

Summe

4.564.086

2.361.451

395.000

7.320.537

(*)

Einschließlich Sitzungsgeld von € 30.000 für 2005, in 2006 bezahlt.

(**)

Zeitanteilig gemäß der Dauer der Zugehörigkeit zum Board of Directors.

Langfristige Leistungspläne:

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die langfristigen Leistungspläne (Aktienoptions- und Leistungsanteilspläne), die EADS den Executive-Mitgliedern des Board of Directors im Geschäftsjahr 2006 zugeteilt hat:

  Download

 

Aktienoptionsplan: Anzahl der Aktienoptionen

Anteilsplan: Anzahl der Leistungsanteile (*)

 

in 2006 gewährt

Ausübungs-
preis in €

Verfallsdatum

in 2006 gewährt

Leistungsbeginn

 

 

 

 

 

 

Thomas Enders

67.500

25,65

16. Dez. 2016

16.875

Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2009, erwartet für März 2010

Louis Gallois

67.500

25,65

16. Dez. 2016

16.875

Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2009, erwartet für März 2010

Jean-Paul Gut

50.000

25,65

16. Dez. 2016

12.500

Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2009, erwartet für März 2010

Hans Peter Ring

50.000

25,65

16. Dez. 2016

12.500

Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2009, erwartet für März 2010

SUMME

235.000

 

 

58.750

 

(*)

Die Übertragung der Leistungsanteile, welche den Directors gewährt werden, ist Gegenstand der Leistungsbedingungen.

2006 hatte der frühere Director Noël Forgeard keinen Anspruch mehr auf Aktienoptionen oder auf Leistungsanteile.

Pensionsleistungen:

Die Pensionsansprüche der Executive Directors bestehen wie folgt:

Die Anstellungsverträge der Executive Directors enthalten Pensionszusagen. Grundsätzlich wird ihnen nach fünf Jahren im Leitungsgremium („Executive Committee“) der EADS, im Alter von 60 bis 65 Jahren, eine jährliche Pension von 50% ihres jährlichen Grundgehalts zugestanden. Für die CEOs beträgt das Pensionsalter 60 Jahre. Die Pensionsansprüche steigen nach 10jähriger Tätigkeit im Executive Committee auf 60%.

Diese Pensionsschemata wurden durch Gesamtpensionspläne für Führungskräfte in Frankreich und Deutschland eingeführt und finanziert. Die Pensionszusagen enthalten auch unterschiedliche Regelungen zum Beispiel hinsichtlich der Mindestzugehörigkeit zum Konzern oder, um sie in Einklang mit nationalen Vorschriften zu bringen.

Der Betrag der Pensionsverpflichtungen für Executive Directors belief sich zum 31. Dezember 2006 auf Mio. € 23. Diese Verpflichtung war teilweise gedeckt und wurde in Höhe des ungedeckten Anteils im Konzernabschluss zurückgestellt.

Abfindungspaket:

Die Executive Directors haben zudem Anspruch auf ein Abfindungspaket, wenn sie die Gesellschaft auf Grund einer Entscheidung der Gesellschaft verlassen. Die Arbeitsverträge der Executive Directors werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sehen eine Abfindung von maximal 24 Monatsgehältern ihres Zieleinkommens vor. Die Höchstabfindung von 24 Monaten kann je nach Rentenalter anteilmäßig gekürzt werden.

Wettbewerbsverbot:

In den Verträgen der Executive Directors ist eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten. Diese Klausel gilt für 2 Jahre ab Beendigung des Arbeitsvertrages. Wenn die Gesellschaft die Anwendung dieser Klausel nicht aufhebt, erhalten die Executive Directors eine Abfindung auf der Basis ihres Monatsgehalts (einschließlich variablem Anteil) als Ausgleich für ihre Verpflichtung zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots.

Sonstige Vergünstigungen:

Die Mitglieder des Executive Committee haben Anspruch auf ein Dienstfahrzeug. Der Wert der Dienstfahrzeuge für neu berufene Executive Directors stellt sich wie folgt dar: Für Thomas Enders € 81.772, für Louis Gallois € 23.752, für Jean-Paul Gut € 69.483 und für Hans-Peter Ring € 96.400.

Thomas Enders wird eine Dienstwohnung in Frankreich gestellt. Die Monatsmiete beläuft sich auf durchschnittlich € 3.878.

Vergütung der Mitglieder des Executive Committee

Die Mitglieder des Executive Committee (einschließlich der Executive Directors, aber auch der Mitglieder des Executive Committee, die nicht Mitglieder des Board of Directors sind) erhalten für ihre im Geschäftsjahr 2006 ausgeübte Tätigkeit eine Gesamtvergütung in Höhe von € 11.373.997. Dieses Zieleinkommen wurde anteilmäßig für die Executive Directors errechnet, die dem Unternehmen per 31. Dezember 2006 angehörten. Das Einkommen für die Chief Executive Officers besteht zu 45% aus einem festen Bestandteil und zu 55% aus einem variablen Bestandteil. Bei den anderen Mitgliedern des Executive Committee ist die Aufteilung 50% fester Bestandteil und 50% variabler Bestandteil (in der Praxis kann der variable Anteil 55% bzw. 50% der Gesamtbezüge übersteigen, wenn die Ziele übererfüllt werden). Der variable Anteil errechnet sich aus zwei gleichen Komponenten: (i) einem kollektiven Anteil der auf Basis des EBIT* (75%) und der liquiden Mittel (25%) des Konzerns kalkuliert wird, und (ii) einem Bonus, der den individuellen Leistungen entspricht.

Der variable Anteil errechnet sich aus zwei gleichen Komponenten:

  • Kollektiver Teil (50% des variablen Anteils), um den geschäftlichen Erfolg auf Konzernebene oder auf Ebene des Geschäftsbereichs (sofern anwendbar) zu honorieren. Liquide Mittel und EBIT* sind die Finanzindikatoren zur Messung der kollektiven Leistung (EBIT* macht 75% und die liquiden Mittel machen 25% der kollektiven Leistung aus);
  • Individueller Bonus (50% des variablen Anteils), um die Einzelleistung zu honorieren, die anhand der erreichten individuellen Ziele gemessen wird.

Der Konzern ist verpflichtet, individuelle und finanzielle Ziele festzusetzen, deren Erfüllung die effektive Leistungsfähigkeit von EADS widerspiegelt. Die Wahl von EBIT* und liquiden Mitteln als Finanzindikatoren gewährleistet, dass die Ziele der Mitglieder des Board of Directors und der Top-Führungskräfte mit den Prioritäten der EADS übereinstimmen.

Je nach Leistungsniveau können sowohl die kollektive als auch die individuelle Auszahlungssumme zwischen 0% und 175% der Gesamtzahlungssumme variieren.

Eine Gesamtauszahlung von 100% sowohl für individuelle als auch finanzielle Ziele würde ein hohes Leistungsniveau des Personals und des Unternehmens ausweisen.

Das Remuneration and Nomination Committee prüft Bonuszahlungen an die Mitglieder des Board of Directors und die Mitglieder des Executive Committee und gibt Empfehlungen gegenüber dem Board of Directors ab; die endgültige Entscheidung trifft das Board of Directors.

Die von EADS und allen ihren Konzerngesellschaften an Herrn Thomas Enders, den Chief Executive Officer, im Jahr 2006 gezahlte Gesamtvergütung belief sich auf € 2.015.781 (diese Summe umfasst die Zahlungen des Fixums von Januar bis Dezember 2006 und den variablen Anteil für 2005, der im Mai 2006 gezahlt wurde, der anteilmäßig für die Zeiten berechnet wurde, in denen er Head of Defence & Security Division und Chief Executive Officer von EADS war).

Die von der EADS und allen ihren Konzerngesellschaften an den neuen Chief Executive Officer, Louis Gallois, der im Juli 2006 ernannt wurde, in 2006 gezahlte Gesamtvergütung betrug € 450.000 (diese Summe umfasst die Zahlungen seines Fixums für die Monate Juli bis Dezember 2006).

Früherer Chief Executive Officer:

Die von EADS und all ihren Konzerngesellschaften an Herrn Noël Forgeard in seiner Funktion als Chief Executive Officer der Gesellschaft im Jahr 2006 gezahlte Gesamtvergütung belief sich auf € 2.469.950 (diese Summe umfasst die Zahlungen seines Fixums für die Monate Januar bis Juni 2006, den variablen Anteil für 2005, der im Mai 2006 gezahlt wurde und anteilig für seine Amtszeiten als Chief Executive Officer von Airbus und Chief Executive Officer von EADS berechnet wird, den in 2006 gezahlten variablen Anteil für 2006, der anteilig für seine Dienstzeit als Chief Executive Officer von EADS berechnet wird).

Nach seinem Arbeitsvertrag hatte Noël Forgeard Anspruch auf:

  • eine 6-monatige Kündigungsfrist, das entspricht einem Betrag von € 1.223.317 (Bruttogehalt und Bonus)
  • ein Abfindungspaket in Höhe von € 4.893.268 (d.h. 24 Monate das gesamte Bruttoeinkommen)
  • eine 2-jährige Entschädigung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots, was einem monatlichen Bruttobetrag von € 101.917 brutto entspricht (ab 2007).