Änderungen des Grundkapitals oder der mit den Aktien verbundenen Rechte

Jeder Aktionär hat im Falle der Ausgabe neuer Aktien ein Bezugsrecht auf neue Aktien entsprechend seiner zum Zeitpunkt der Aktienausgabe bestehenden Beteiligung vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen. Kein Bezugsrecht wird bei Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage und bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. an Mitarbeiter einer Konzerngesellschaft gewährt. Zu den vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich dieser Bezugsrechte siehe „Beziehungen zwischen den Hauptaktionären
Die Organisation von EADS Participations B.V.
“.

Die Ausgabe von EADS-Aktien erfolgt durch Beschluss der Aktionärsversammlung. Ferner kann die Aktionärsversammlung das Board of Directors für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren dazu ermächtigen, neue Aktien auszugeben und die Bedingungen der Ausgabe festzulegen.

Das Bezugsrecht kann durch Beschluss der Aktionärsversammlung beschränkt oder ausgeschlossen werden. Das Bezugsrecht kann auch vom Board of Directors beschränkt oder ausgeschlossen werden, sofern die Aktionärsversammlung das Board of Directors für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren dazu ermächtigt, die neuen Aktien unter Beschränkung oder Ausschluss von Bezugsrechten auszugeben. Aktionärsversammlungsbeschlüsse dieser Art müssen mit einer Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, wenn bei besagter Versammlung weniger als die Hälfte des ausgegebenen Grundkapitals anwesend oder vertreten ist.

Auf der für den 4. Mai 2007 einberufenen ordentlichen Aktionärsversammlung von EADS wird der Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt, das Board of Directors zu ermächtigen, von Zeit zu Zeit Aktien über bis zu 1% des genehmigten Grundkapitals auszugeben und Bezugsrechte für einen Zeitraum bis einschließlich dem Tag der Aktionärsversammlung im Jahre 2009 zu gewähren, auch wenn die Bezugsrechte erst nach diesem Zeitraum ausgeübt werden können, sowie die Bedingungen für die Emission der Aktien festzulegen. Weitere Vorschläge werden der Aktionärsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, denen zufolge das Board of Directors ermächtigt wird, die bevorzugten Bezugsrechte für einen Zeitraum bis einschließlich dem Tag der im Jahr 2009 abzuhaltenden Aktionärsversammlung einzuschränken oder auszuschließen.

Die Aktionärsversammlung kann das ausgegebene Grundkapital durch die Löschung von Aktien oder durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien im Wege einer entsprechenden Satzungsänderung herabsetzen, wobei eine solche Satzungsänderung einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der bei der Aktionärsversammlung abgegebenen Stimmen bedarf. Auf der Hauptversammlung am 4. Mai 2007 wird vorgeschlagen, bis zu 4.568.405 Aktien einzuziehen.