EADS

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Finanzbericht und Corporate Governance

  • Umfang und Änderungen des Konsolidierungskreises
  • Leistungen an Arbeitnehmer – IAS 19
  • Pensionsverpflichtungen Großbritannien
  • Anpassungen an beizulegende Zeitwerte
  • Wertminderung/Abschreibung von Vermögenswerten
  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Bilanzierung gesicherter Transaktionen im Jahresabschluss
  • Währungsumrechnung
  • Bilanzierung von Absatzfinanzierungen im Jahresabschluss
  • Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Pensionsverpflichtungen Großbritannien

In Großbritannien beteiligt sich EADS an verschiedenen treuhändisch verwalteten, über Fonds finanzierten Pensionsplänen zu Gunsten nicht leitender und leitender Angestellter für die BAE Systems der primäre Arbeitgeber ist. Diese Versorgungspläne erfüllen die Definition leistungsorientierter, gemeinschaftlicher Pläne mehrerer Arbeitgeber nach IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“. Airbus UK und MBDA UK sind die wesentlichen Beteiligungen der EADS, bei denen Arbeitnehmer an diesen Versorgungsplänen der BAE Systems in Großbritannien teilnehmen, auch nach der Akquisition des 20% Minderheitsanteils von BAE Systems am 13. Oktober 2006. Auf Grund der Vereinbarung über Pensionspläne in Großbritannien zwischen EADS und BAE Systems vom 11. Juli 2001 sowie einer Änderung in der britischen Rentengesetzgebung, die im April 2006 in Kraft getreten ist und frühere Beschränkungen für nicht assoziierte Arbeitgeber, die sich an einem individuellen Pensionsplan beteiligen aufhebt, werden die an den Versorgungsplänen beteiligten Airbusmitarbeiter in Großbritannien auch weiterhin Mitglieder der BAE Systems Versorgungspläne bleiben.

Im Allgemeinen wird vom Treuhänder – in Abhängigkeit von der Finanzierungslage der betreffenden Pensionspläne – die Höhe der von den einzelnen teilnehmenden Arbeitgebern zu leistenden Zuführungen bestimmt, um die Versorgungspläne angemessen zu finanzieren. Die verschiedenen britischen Versorgungspläne, an denen EADS-Gesellschaften beteiligt sind, sind derzeit unterfinanziert. BAE Systems hatte zuvor mit den Treuhändern verschiedene Maßnahmen vereinbart um diese Unterdeckungen auszugleichen. Diese beinhalten (i) Aufstockung der regelmäßigen Zuführungsbeträge für aktive Mitarbeiter, deren Höhe deutlich über dem liegt, was im Falle einer ausgeglichenen Finanzierungssituation notwendig wäre und (ii) zusätzliche Beiträge.

Durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EADS und BAE Systems sind die Beiträge, die EADS an die beiden wesentlichsten Pensionspläne leisten muss, für einen bestimmten Zeitraum begrenzt (bei Airbus UK bis Juli 2011; bei MBDA UK bis Dezember 2007). Die vereinbarte Höhe übersteigende Beiträge werden von BAE System bezahlt. Daher ist EADS während des Zeitraums der Beitragsbegrenzung weder Erhöhungen der regulären Zuführungen aus der Unterdeckung der Pläne, noch weiteren Zuzahlungen ausgesetzt. Auch nach Ablauf der Beitragsbegrenzung schaffen die einmaligen Finanzierungsvereinbarungen zwischen BAE Systems und EADS eine Ausgangslage für EADS, die abweichend von den üblichen britischen gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber, die von Airbus UK und MBDA UK zu leistenden Beiträge auf Sätze begrenzt, die von allen teilnehmenden Arbeitgeber zu entrichten sind.

Aufbauend auf die von BAE Systems bereitgestellten Informationen zu den verschiedenen Pensionsplänen hat EADS ihren Anteil am Planvermögen, den leistungsorientierten Verpflichtungen sowie der damit verbundenen Unterdeckung eingeschätzt wobei der Einfluss des oben beschriebenen Beitragsbegrenzungsmechanismus ebenso wie zukünftige von BAE Systems mit den Treuhändern vereinbarte Sonderzuführungen, berücksichtigt wurden. Dementsprechend hat die EADS zum 31. Dezember 2007 eine Rückstellung in Höhe von € (494) Mio. (31. Dezember 2006 € (897) Mio.) für ihren gegenwärtigen Anteil an der Netto-Unterdeckung der Pensionspläne in Großbritannien erfasst. In Übereinstimmung mit der Anwendung des oben beschriebenen, überarbeiteten IAS 19 (Eigenkapitalmethode) wurde zum 31. Dezember 2007 ein entsprechender Betrag von € (554) Mio. im Eigenkapital (abzüglich latenter Steuern) (31. Dezember 2006 € (853) Mio.) berücksichtigt.

Für weitere Informationen zur Beteiligung der EADS an den leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber in Großbritannien siehe Erläuterungen zum Konzernabschluss (IFRS) – Anmerkung 22 b) „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“.