Forschungs- und Entwicklungskosten

Seit der Anwendung des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ im Jahr 2003 bewertet der EADS-Konzern (der „Konzern“) bei produktbezogenen Entwicklungskosten, ob die Voraussetzungen für eine Aktivierung als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte erfüllt sind. Dabei werden die Ansatzkriterien eng ausgelegt. Es werden alle Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Kriterien des IAS 38 erfüllen, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst.

In 2005 wurden in Übereinstimmung mit IAS 38 € 293 Mio. produktbezogene Entwicklungskosten (einschließlich € 259 Mio. für das Airbus A380-Programm) aktiviert. In 2006 wurden € 411 Mio. aktiviert (inklusive € 335 Mio. für das Airbus A380-Programm) und in 2007 € 93 Mio. (keine Aktivierung für Airbus A380-Programm, nachdem Ende 2006 mit der Produktion begonnen wurde).

Aktivierte Entwicklungskosten werden grundsätzlich über die voraussichtlich zu produzierende Anzahl von Einheiten abgeschrieben. Wenn die Anzahl der zu produzierenden Einheiten nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden aktivierte Entwicklungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer des selbsterstellten immateriellen Vermögenswertes abgeschrieben. Die Abschreibungen aktivierter Entwicklungsaufwendungen werden in den Umsatzkosten erfasst. Im Jahre 2007 wurden auf aktivierte Entwicklungskosten Abschreibungen in Höhe von € (46) Mio. vorgenommen, wovon der Großteil das Airbus A380-Programm betraf. Abschreibungen für das Airbus A380-Programm fielen erstmalig in 2007 an, nachdem Ende 2006 mit der Produktion begonnen wurde.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf Wertminderung untersucht, solange der Vermögenswert noch nicht in Gebrauch ist sowie später, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Buchwert des Vermögenswertes nicht mehr erzielbar ist.