Bilanzierung gesicherter Transaktionen im Jahresabschluss
Mehr als 60% der Umsätze der EADS lauten auf US-Dollar, während ein erheblicher Anteil der Kosten in Euro und zu einem geringeren Teil in Pfund Sterling anfällt. Die EADS legt Sicherungsstrategien fest, um den Einfluss von Wechselkursschwankungen auf ihr Ergebnis zu steuern und zu minimieren. Siehe „Sicherungsgeschäfte – Wechselkurse“ und „Finanzmarktrisiken – Wechselkursrisiken“.
Cashflow-Hedges. Der Konzern wendet Cashflow-Hedge Accounting im Allgemeinen für Fremdwährungsderivate an, die der Sicherung zukünftiger Verkäufe dienen, sowie für bestimmte Zinsswaps, die die Schwankungen in den Cashflows aus bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten absichern. Veränderungen in den beizulegenden Zeitwerten der Sicherungsinstrumente werden, soweit sie sich auf den effektiven Teil der Sicherung beziehen, im „Accumulated Other Comprehensive Income“ (AOCI, d.h. kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitaländerungen), einem separaten Posten des Eigenkapitals, abzüglich zugehöriger latenter Steuern gezeigt und bei Realisation der zugrunde liegenden Transaktion zusammen mit deren Ergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Siehe „Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals (einschließlich Anteile in Fremdbesitz)“. Der ineffektive Teil der Sicherung wird sofort im Periodenergebnis berücksichtigt. Die im Eigenkapital akkumulierten Beträge werden in der Periode erfolgswirksam, in der das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung realisiert wird, d.h. wenn der prognostizierte Verkauf stattfindet oder wenn die Finanzerträge oder Finanzaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Werden gesicherte Transaktionen storniert, so werden die zuvor im Eigenkapital gebuchten Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsgeschäft grundsätzlich im Periodenergebnis berücksichtigt. Für Produkte wie Flugzeuge sichert EADS üblicherweise die ersten geplanten Cashflows eines Monats ab, die mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit versehenen sind, ausgehend von den endgültigen Zahlungen bei Auslieferung. Siehe „Sicherungsgeschäfte – Wechselkurse“.
Cashflow-Hedges, die sich auf stornierte Transaktionen beziehen, werden für Zwecke der Rechnungslegung grundsätzlich als beendet angesehen. Die Summe aus (i) den Änderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Sicherungsgeschäfte seit dem 1. Januar und (ii) dem auf diese Sicherungsgeschäfte bis zum 1. Januar entfallenden Anteil des AOCI, der zurückzunehmen ist, wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Allgemeinen als Umsatzerlöse und als latenter Steuerertrag (-aufwand) ausgewiesen.
Umsätze in anderen Währungen als dem Euro, die nicht durch Finanzinstrumente gesichert sind, werden zu dem Wechselkurs des Tages in Euro umgerechnet, an dem die zugrunde liegende Transaktion stattfindet.
