Währungsumrechnung

Die Konzernabschlüsse der EADS werden in Euro aufgestellt. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren Berichtswährung nicht der Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Ende des Geschäftsjahres umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen der Periode. Alle hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im AOCI erfasst.

Fremdwährungstransaktionen werden zum Wechselkurs am Tage der Ausführung in Euro umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs am Stichtag umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und –verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie nicht als ein Sicherungsinstrument, das für einen Cashflow-Hedge qualifiziert, im Eigenkapital abgegrenzt werden.

Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung, die zu historischen Kosten bilanziert sind, werden zum Wechselkurs am Tage der Ausführung umgerechnet. Die sich aus nicht monetären Vermögenswerten und Schulden ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind Teil der Gewinne bzw. Verluste aus den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden. Umrechnungsdifferenzen von nicht monetären Vermögenswerten, wie zum Beispiel Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden im AOCI erfasst.

Ein durch den Erwerb eines ausländischen Tochterunternehmens nach dem 31. Dezember 2004 entstandener Goodwill sowie Anpassungen an beizulegende Zeitwerte werden als Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Für Transaktionen, die vor dem 31. Dezember 2004 stattfanden, werden Goodwill sowie erworbene Vermögenswerte und Schulden als solche des Käufers behandelt.

Die im AOCI erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung dann berücksichtigt, wenn das assoziierte ausländische Unternehmen verkauft oder liquidiert, bzw. der Vermögenswert bzw. die Schuld des assoziierten Unternehmens verkauft wird.

Unterschiedsbeträge aus Währungsumrechnung bei Airbus

Nach der Unterzeichnung eines Advance Pricing Agreement mit den Steuerbehörden im April 2004 wurde Airbus GIE (eine in US-Dollar bilanzierende Tochtergesellschaft) rückwirkend zum 1. Januar 2004 mit Airbus S.A.S. (eine in Euro bilanzierende Tochtergesellschaft) verschmolzen. Als Folge davon werden Geschäfte der früheren Airbus GIE als„Fremdwährungstransaktionen“ behandelt und entsprechend der unverändert angewandten Bilanzierungsrichtlinien der EADS bilanziert.

Vor der Verschmelzung wurden die Transaktionen der Airbus GIE, mit Ausnahme der durch Finanzinstrumente gesicherten Geschäfte, mit den zum Zeitpunkt der Flugzeugauslieferungen gültigen Wechselkursen umgerechnet und offene Posten in der Bilanz mit dem zu jedem Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs neu bewertet. Seit dem 1. Januar 2004 werden alle nicht gesicherten, auf US-Dollar lautenden Transaktionen, einschließlich der offenen Posten aus der früheren Airbus GIE, mit dem zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses von US-Dollar Beträgen geltenden Wechselkurs umgerechnet.

Insbesondere werden von Kunden erhaltene Anzahlungen (und die zugehörigen bei Umsatzrealisierung gebuchten Umsätze) nunmehr mit dem zum Zahlungszeitpunkt gültigen Wechselkurs bewertet. Auf US-Dollar lautende Kosten werden mit dem Wechselkurs des Tages, an dem sie angefallen sind, umgerechnet. Insoweit als auf in US-Dollar lautende Anzahlungen von Kunden und die entsprechenden US-Dollar Kosten zeitlich oder betragsmäßig voneinander abweichen, ergeben sich EBIT*-wirksame Währungseffekte. Darüber hinaus hängt die Höhe der Abweichung und die entsprechende Auswirkung auf das EBIT* von Änderungen in den Auslieferungszahlen ab.