Die englischsprachigen Versionen der folgenden Dokumente gelten als in das Registrierungsdokument aufgenommen und bilden einen Bestandteil desselben:
- der Konzernabschluss (IFRS) und der Einzelabschluss von EADS für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2005, so wie in „Teil 1/1.2 Jahresabschluss“ des in englischer Sprache abgefassten Registrierungsdokuments ausgewiesen und von der AFM am 26. April 2006 bestätigt und in englischer Sprache bei der Handelskammer Amsterdam vorgelegt; und
- der Konzernabschluss (IFRS) und der Einzelabschluss von EADS für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2006, so wie in „Teil 1/1.2 Jahresabschluss“ des in englischer Sprache abgefassten Registrierungsdokuments ausgewiesen und von der AFM am 25. April 2007 bestätigt und in englischer Sprache bei der Handelskammer Amsterdam vorgelegt.
Kopien der oben genannten Registrierungsdokumente sind kostenfrei auf Anfrage in englischer, französischer, spanischer und deutscher Sprache bei allen eingetragenen Firmensitzen des Unternehmens und über www.eads.com erhältlich. Kopien der oben genannten Jahresabschlüsse sind ebenso in Englisch über www.eads.com zu erhalten und können bei der Handelskammer Amsterdam eingesehen werden.
EADS bestätigt, dass die Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer, die in den nachfolgenden Kapiteln Konzernabschluss (IFRS) und Einzelabschluss enthalten sind (ebenso wie die, die durch Verweis hier einbezogen sind) exakt wiedergegeben sind und dass, soweit EADS Kenntnis hat und dies anhand der von den Abschlussprüfern erteilten Auskunft beurteilen kann, keinerlei Fakten weggelassen wurden, die diese Bestätigungsvermerke unrichtig oder irreführend machen würden.
