EADS

Erläuterungen zum Konzernabschluss (IFRS)

Nahe stehende Unternehmen und Personen — Der Konzern hat in den Jahren 2007 und 2006 verschiedene Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs abgeschlossen und abgewickelt. Es ist EADS-Vorgabe, dass alle Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen „at arm’s length“, d.h. zu üblichen Marktbedingungen, durchgeführt werden. Die Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen u.a. den französischen Staat, Daimler AG, Lagardère und SEPI (spanischer Staat). Mit Ausnahme der Geschäfte mit dem französischen Staat können die Geschäfte, sowohl einzeln als auch in Summe, als nicht wesentlich für den Konzern angesehen werden. Die Geschäfte mit dem französischen Staat betreffen hauptsächlich Umsätze der Geschäftsbereiche Eurocopter, Astrium und Verteidigung und Sicherheit für Programme wie Tiger, M51/ M45 ballistische Flugkörper und SCALP schiffsgestützte Marschflugkörper. Die Transaktionen mit dem spanischen Staat umfassen hauptsächlich Umsätze des Bereichs MTAD und Verteidigung & Sicherheit für Programme wie A400M und Eurofighter.

Geschäftsvorfälle mit Joint Ventures betreffen im Wesentlichen das Eurofighter und A400M Programm.

Die folgende Tabelle stellt den EADS Anteil der Transaktionen mit nahestehenden Personen 31. Dezember 2007 dar:

(in Mio. €)

Verkauf
von Waren
und Dienst-
leistungen und sonstige Erträge in 2007

Kauf von Waren und Dienst-
leistungen und sonstige Aufwendungen in 2007

Forderungen zum 31. Dezember 2007

Verbind- lichkeiten zum 31. Dezember 2007

Sonstige Ver-
bindlichkeiten/ Erhaltene Darlehen zum 31. Dezember 2007

 

 

 

 

 

 

Französischer Staat

1.587

17

882

0

2.087

Spanischer Staat (SEPI)

316

0

122

0

352

Daimler AG

4

12

2

4

0

Lagardère Gruppe

2

0

0

2

14

Transaktionen mit Anteilseignern gesamt

1.909

29

1.006

6

2.453

Transaktionen mit Joint Ventures gesamt

1.638

28

371

42

616

Transaktionen mit assoziierten Unternehmen gesamt

687

20

317

3

0

Lagardère und der französische Staat zahlten in 2007 die für 2006 bezogenen Dividenden in Höhe von € 29 Mio. als zinsloses Darlehen an EADS zurück.

Die folgende Tabelle stellt den EADS Anteil der Transaktionen mit nahestehenden Personen zum 31. Dezember 2006 dar:

(in Mio. €)

Verkauf
von Waren
und Dienst-
leistungen und sonstige Erträge in 2006

Kauf von Waren und Dienst-
leistungen und sonstige Aufwendungen in 2006

Forderungen zum 31. Dezember 2006

Verbind- lichkeiten zum 31. Dezember 2006

Sonstige Ver-
bindlichkeiten/ Erhaltene Darlehen zum 31. Dezember 2006

 

 

 

 

 

 

Französischer Staat

2.292

28

857

19

1.968

Spanischer Staat (SEPI)

394

0

120

0

408

Daimler AG

5

5

5

3

0

Lagardère Gruppe

0

0

0

0

0

Transaktionen mit Anteilseignern gesamt

2.691

33

982

22

2.376

Transaktionen mit Joint Ventures gesamt

1.088

30

194

19

359

Transaktionen mit assoziierten Unternehmen gesamt

639

9

247

4

0

Vergütung —Die jährliche Vergütung und die dazugehörigen Personalaufwendungen des gesamten oberen Managements, d.h. der Mitglieder des Board of Directors – sowohl derer, die Mitglieder des Executive Committee sind als auch solcher, die das nicht sind – sowie der Mitglieder des Executive Committee kann wie folgt zusammengefasst werden:

(1)

Nettobetrag der leistungsorientierten Verpflichtungen.

(2)

Kumulierter Betrag des kurzfristigen Dienstzeitaufwands und der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtung in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen, die im Geschäftsjahr 2007 erfasst wurden.

(3)

Board Mitglieder, nicht im Executive Committee, die am 31. Dezember 2007 im Amt waren.

(4)

Der Chief Executive Officer war am 31. Dezember 2007 das einzige Board Mitglied auch im Executive Committee.

(5)

Einschließlich der früheren Board Mitglieder, auch im Executive Committee, welche ihre Mitgliedschaft im Board in 2007 beendeten, aber zum 31. Dezember 2007 noch Mitglieder des Executive Committee sind; jedoch ohne frühere Mitglieder des Executive Committee, die am 31. Dezember 2007 nicht mehr im Amt sind.

2007

Personal-
aufwand

Pensionen

(in Mio. €)

 

Leistungsorientierte Verpflichtungen(1)

Pensions-
aufwand(2)

 

 

 

 

Board Mitglieder,
nicht im Executive Committee(3)

0,8

0

0

Board Mitglied,
auch im Executive Committee(4)

2,1

0,8

0,6

Andere Mitglieder
des Executive Committee(5)

11,7

15,5

1,7

(1)

Nettobetrag der leistungsorientierten Verpflichtungen.

(2)

Kumulierter Betrag des kurzfristigen Dienstzeitaufwands und der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtung in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen, die im Geschäftsjahr 2006 erfasst wurden.

(3)

Board Mitglieder, nicht im Executive Committee, die am 31. Dezember 2006 im Amt waren.

(4)

Board Mitglieder, auch im Executive Committee, die zum 31. Dezember 2006 im Amt waren.

(5)

Außer früheren Mitgliedern des Executive Committee, die zum 31. Dezember 2006 nicht mehr im Amt waren.

2006

Personal-
aufwand

Pensionen

(in Mio. €)

 

Leistungsorientierte Verpflichtungen(1)

Pensions-
aufwand(2)

 

 

 

 

Board Mitglieder,
nicht im Executive Committee(3)

0,8

0

0

Board Mitglied,
auch im Executive Committee(4)

5,3

11,5

1,2

Andere Mitglieder
des Executive Committee(5)

5,8

6,4

0,7

Zusätzlich wurden an den Chief Executive Officer und die übrigen Mitglieder des Executive Committee 259.900 „performance units“ gewährt.

Die oben dargestellten Einzelheiten beinhalten weder Abfindungsvereinbarungen noch zu erwarteten Kosten aus langfristigen Prämiensystemen, die den Mitgliedern des Executive Committee Members gewährt wurden.

Für weitere Informationen zur Vergütung von Mitgliedern des Board of Directors siehe Erläuterungen zum Einzelabschluss, Anmerkung 11 „Vergütung“.

EADS hat derzeitigen oder früheren Mitgliedern des Board of Directors oder des Executive Committee weder Darlehen, noch Vorschüsse, noch Garantien gewährt.

Die Mitglieder des Executive Committee haben darüber hinaus Anspruch auf eine Abfindungszahlung, wenn sie das Unternehmen auf Veranlassung des Unternehmens hin verlassen. Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Executive Committee werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und beinhalten eine Abfindungsregelung in Höhe von maximal 24 Monaten ihres Zieleinkommens.

Das Board hat beschlossen, den maximalen Abfindungsbetrag von 24 Monaten auf 18 Monate des jährlichen Gesamtzielgehalts zu reduzieren.

Diese neue Regelung gilt für die Mitglieder des Executive Committee ab der Verlängerung ihres Anstellungsvertrages.

In Abhängigkeit von Alter und Renteneintrittsdatum kann die Ausgleichszahlung zeitanteilig reduziert werden oder nicht mehr zur Anwendung kommen.

Die Mitglieder des Executive Committee haben auch Anspruch auf ein Dienstfahrzeug.