Zusatzangaben
Bestätigungsvermerk
An die Aktionäre der EADS N.V.
Bestätigungsvermerk zum Einzelabschluss
Wir haben den beigefügten Einzelabschluss 2007 als Teil des Jahresabschlusses der European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V., Amsterdam, für das Jahr 2007 geprüft, der am 10. März 2007 zur Veröffentlichung freigeben wurde. Er umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2007, die Gewinn- und Verlustrechnung für das zu diesem Zeitpunkt endende Jahr sowie Erläuterungen zum Abschluss.
Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Abschlusses sowie für die Erstellung des Berichts des Board of Directors, beides in Übereinstimmung mit Teil 9 des Zweiten Buches des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Verantwortung beinhaltet: Entwurf, Umsetzung und die Einhaltung interner Kontrollen, die relevant sind für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Einzelabschlusses, frei von wesentlichen Fehlaussagen sei es durch Betrug oder Fehler; Auswahl und Anwendung angemessener Bilanzierungsgrundsätze; und die Entscheidung für Bilanzierungsannahmen, die als den Umständen angemessen angesehen werden können.
Verantwortung der Prüfer
Unsere Verantwortung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung des Einzelabschlusses abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des niederländischen Rechts durchgeführt. Dieses Recht erfordert, dass wir ethische Anforderungen erfüllen und die Prüfung so planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Einzelabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist.
Eine Prüfung beinhaltet Verfahren, die dazu dienen Prüfungsnachweise über die Beträge und Angaben im Einzelabschluss zu erlangen. Die Auswahl der Verfahren hängt ab von der Entscheidung des Prüfers, die die Einschätzung des Risikos von materiellen Fehlaussagen im Einzelabschluss beinhaltet, sei es durch Betrug oder durch Fehler. Bei dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Prüfer interne Kontrollen, die relevant sind für die Erstellung und wahrheitsgemäße Darstellung des Einzelabschlusses der Gesellschaft, um Prüfungshandlungen zu entwerfen, die den Umständen angemessen sind, jedoch nicht um ein Urteil über die Effektivität des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Angemessenheit von Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Einzelabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unsere Beurteilung bilden.
Bestätigungsvermerk
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Einzelabschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage zum 31. Dezember 2007 in Übereinstimmung mit Teil 9 des Zweiten Buches des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches.
Bestätigungsvermerk zu anderen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen in 2:393 Unterabschnitt 5, Teil e, des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches, bestätigen wir im Rahmen unserer Zuständigkeit, dass der Bericht des Board of Directors wie nach 2:391 Unterabschnitt 4 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches erfordert, mit dem Einzelabschluss übereinstimmt.
Rotterdam, 10. März 2008 Amsterdam, 10. März 2008
KPMG Accountants N.V. Ernst & Young Accountants
L.A. Blok F.A.L. van der Bruggen
Andere Zusatzangaben
Ergebnisverwendung
In Artikel 30 und 31 der Satzung ist niedergelegt, dass das Board of Directors bestimmen soll, welcher Anteil des Ergebnisses den Rücklagen zugeführt wird. Die Hauptversammlung kann nur nach Vorschlag des Board of Directors und nur in dem nach Gesetz und Satzung zulässigen Umfang über die Rücklagen verfügen. Ausschüttungen können erst dann erfolgen, wenn aus dem angenommenen Jahresabschluss ersichtlich ist, dass das Eigenkapital des Unternehmens größer ist als die Summe aus eingezahltem und eingefordertem Kapital, erhöht um die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2007 ersichtlichen Jahresverlust in Höhe von € 446 Mio. mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen und eine Zahlung von brutto € 0,12 pro Aktie aus den ausschüttbaren Rücklagen vorzunehmen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Für weitere Informationen wird auf Anmerkung 37 der Erläuterungen zum Konzernabschluss verwiesen.
