EADS

Erläuterungen zum Einzelabschluss

Allgemein

EADS N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, ist als Holdinggesellschaft in der Koordination und dem Management von Beteiligungen und sonstigen Anteilen an Unternehmen tätig. Sie finanziert und übernimmt Verbindlichkeiten, gewährt Sicherheiten und gibt Schuldgarantien für rechtlich selbständige Einheiten, Partnerschaften, Allianzen und sonstige Unternehmen, die in der Luftfahrt-, Verteidigungs-, Raumfahrt und/oder Kommunikationsindustrie tätig sind, bzw. deren Geschäftstätigkeit in einem ergänzenden, unterstützenden oder untergeordneten Zusammenhang zu den vorgenannten Branchen steht.

Der Einzelabschluss ist ein Teil des Jahresabschlusses der EADS N.V. für das Jahr 2007.

Die Ausführungen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und zur Konzernstruktur, die in den Erläuterungen zum Konzernabschluss gemacht werden, treffen auch auf den Einzelabschluss zu. In Einklang mit Artikel 402, Buch 2 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches wird die Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form dargestellt.

Grundsätze für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie für die Ermittlung des Ergebnisses

Zur Festlegung der Grundsätze für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie für die Ermittlung des Ergebnisses für den Einzelabschluss nutzt EADS N.V. die Wahlmöglichkeit, die in Abschnitt 2:362 (8) des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt wird. Seit 2005 ermöglicht es das niederländische bürgerliche Gesetzbuch, die gleichen Grundsätze für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie für die Ermittlung des Ergebnisses (im Folgenden „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“) für den Einzelabschluss der EADS N.V. zu verwenden wie für den Konzernabschluss nach EU-IFRS. Dieser EU-IFRS Konzernabschluss wird gemäß den Standards, die vom International Accounting Standards Board festgelegt und von der Europäischen Union übernommen wurden (im Folgenden EU-IFRS genannt), aufgestellt. Für eine Beschreibung dieser Grundsätze wird auf Anmerkung 2 der Erläuterungen zum Konzernabschluss verwiesen.

Beteiligungen einschließlich Tochtergesellschaften, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, werden nach der Equity- Methode bilanziert.

Der Anteil am Ergebnis von Konzerngesellschaften entspricht dem Anteil, den EADS N.V. an den Konzerngesellschaften hält. Ergebnisse aus der Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zwischen EADS N.V. und ihren Konzerngesellschaften bzw. zwischen den Konzergesellschaften untereinander werden im Abschluss insoweit nicht berücksichtigt, als sie als unrealisiert angesehen werden.

Nicht ausgeschüttete Ergebnisse bei Beteiligungen werden in den sonstigen gesetzlichen Rücklagen ausgewiesen, wenn die EADS N.V. eine Ausschüttung nicht veranlassen kann.