Im Rahmen der durch die Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre und die Sitzung des Board of Directors, die beide am 22. Oktober 2007 stattfanden, genehmigten Änderungen der Corporate Governance der EADS wurde das Besetzungsverfahren für die Mitglieder des Executive Committee geändert.

Der Chief Executive Officer, der durch ein Exekutivkomitee (das „Executive Committee“) unterstützt wird, ist für die Tagesgeschäfte der Gesellschaft verantwortlich. Zum Executive Committee, das vom Chief Executive Officer geleitet wird, gehören auch die Leiter der wichtigsten und Aufgaben- und Geschäftsbereiche des Konzerns. Das Executive Committee traf sich im Jahr 2007 elfmal.

Bei den Sitzungen des Executive Committee werden unter anderem die folgenden Angelegenheiten behandelt:

  • Genehmigungen von Besetzungsvorschlägen der Chefs der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns für ihre Managementteams (mit Ausnahme des Chief Operating Officer von Airbus);
  • Genehmigungen von Investitionen bis zu € 350.000.000;
  • Festlegung und Kontrolle der Umsetzung der Strategie für die EADS-Aktivitäten;
  • Geschäftsführungs-, Organisations- und Rechtsstruktur des Konzerns;
  • Leistungsniveau der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns und Unterstützungsfunktionen; und
  • alle Geschäftsangelegenheiten einschließlich der operativen Pläne des Konzerns sowie seiner Geschäftsbereiche und -einheiten.

Die interne Organisation des Executive Committee wird durch die Geschäftsverteilung unter den Mitgliedern unter Aufsicht des Chief Executive Officer bestimmt. Ungeachtet der oben festgelegten gemeinsamen Zuständigkeiten ist jedes Mitglied des Executive Committee selbst für die Führung seines Aufgabenbereiches verantwortlich und an die Entscheidungen des Chief Executive Officer und gegebenenfalls des Executive Committee gebunden.

Der Chief Executive Officer ist bestrebt, zu den bei den Sitzungen des Executive Committee besprochenen Themen unter den Mitgliedern des Executive Committee einen Konsens zu erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, ist der Chief Executive Officer berechtigt, die Sache zu entscheiden. Herrscht grundlegende oder wesentliche Uneinigkeit in Bezug auf eine noch nicht entschiedene Angelegenheit, kann das widersprechende Mitglied des Executive Committee verlangen, dass der Chief Executive Officer die Angelegenheit dem Chairman zur Stellungnahme vorlegt.

Die Amtszeit für Mitglieder des Executive Committee beträgt fünf Jahre.

Die Mitglieder des Executive Committee werden vom Board of Directors auf Vorschlag des Chief Executive Officer bestellt, der zunächst vom Chairman nach Prüfung durch den Vergütungs- und Besetzungsausschuss genehmigt wird. Die Besetzung des Executive Committee sollte in der Gesamtheit genehmigt werden und nicht individuell, abgesehen vom Chief Executive Officer von Airbus, der individuell vom Board of Directors bestellt wird.

Anmerkung:

Die Geschäftsadresse aller Mitglieder des Executive Committee in EADS-Angelegenheiten ist: Le Carré, Beechavenue 130-132, 1119 PR, Schiphol-Rijk, Niederlande.

Zusammensetzung des Executive Committee

Name

Alter

Beginn der Amtszeit

Ende der Amtszeit

Haupttätigkeit

 

 

 

 

 

Louis Gallois

64

2007

2012

Chief Executive Officer der EADS

François Auque

51

2005

2010

Leiter des Geschäftsbereichs Astrium

Lutz Bertling

45

2006

2011

Leiter des Geschäftsbereichs Eurocopter

Jean J. Botti

51

2006

2011

Chief Technical Officer

Fabrice Brégier

46

2005

2010

EADS Operative Performance

Ralph D. Crosby Jr.

60

2007

2012

Leiter von EADS North America

Thomas Enders

49

2007

2012

Leiter von Airbus

Jussi Itävuori

52

2008

2013

Leiter Personalwesen

Marwan Lahoud

42

2007

2012

Chief Marketing and Strategy Officer

Hans Peter Ring

57

2007

2012

Chief Financial Officer der EADS

Carlos Suárez

44

2007

2012

Leiter des Geschäftsbereichs Militärische Transportflugzeuge

Stefan Zoller

50

2005

2010

Leiter des Geschäftsbereichs Verteidigung & Sicherheit