Im Rahmen der durch die Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre und die Sitzung des Board of Directors, die beide am 22. Oktober 2007 stattfanden, genehmigten Änderungen der Corporate Governance der EADS wurde das Besetzungsverfahren für die Mitglieder des Executive Committee geändert.
Der Chief Executive Officer, der durch ein Exekutivkomitee (das „Executive Committee“) unterstützt wird, ist für die Tagesgeschäfte der Gesellschaft verantwortlich. Zum Executive Committee, das vom Chief Executive Officer geleitet wird, gehören auch die Leiter der wichtigsten und Aufgaben- und Geschäftsbereiche des Konzerns. Das Executive Committee traf sich im Jahr 2007 elfmal.
Bei den Sitzungen des Executive Committee werden unter anderem die folgenden Angelegenheiten behandelt:
- Genehmigungen von Besetzungsvorschlägen der Chefs der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns für ihre Managementteams (mit Ausnahme des Chief Operating Officer von Airbus);
- Genehmigungen von Investitionen bis zu € 350.000.000;
- Festlegung und Kontrolle der Umsetzung der Strategie für die EADS-Aktivitäten;
- Geschäftsführungs-, Organisations- und Rechtsstruktur des Konzerns;
- Leistungsniveau der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns und Unterstützungsfunktionen; und
- alle Geschäftsangelegenheiten einschließlich der operativen Pläne des Konzerns sowie seiner Geschäftsbereiche und -einheiten.
Die interne Organisation des Executive Committee wird durch die Geschäftsverteilung unter den Mitgliedern unter Aufsicht des Chief Executive Officer bestimmt. Ungeachtet der oben festgelegten gemeinsamen Zuständigkeiten ist jedes Mitglied des Executive Committee selbst für die Führung seines Aufgabenbereiches verantwortlich und an die Entscheidungen des Chief Executive Officer und gegebenenfalls des Executive Committee gebunden.
Der Chief Executive Officer ist bestrebt, zu den bei den Sitzungen des Executive Committee besprochenen Themen unter den Mitgliedern des Executive Committee einen Konsens zu erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, ist der Chief Executive Officer berechtigt, die Sache zu entscheiden. Herrscht grundlegende oder wesentliche Uneinigkeit in Bezug auf eine noch nicht entschiedene Angelegenheit, kann das widersprechende Mitglied des Executive Committee verlangen, dass der Chief Executive Officer die Angelegenheit dem Chairman zur Stellungnahme vorlegt.
Die Amtszeit für Mitglieder des Executive Committee beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder des Executive Committee werden vom Board of Directors auf Vorschlag des Chief Executive Officer bestellt, der zunächst vom Chairman nach Prüfung durch den Vergütungs- und Besetzungsausschuss genehmigt wird. Die Besetzung des Executive Committee sollte in der Gesamtheit genehmigt werden und nicht individuell, abgesehen vom Chief Executive Officer von Airbus, der individuell vom Board of Directors bestellt wird.
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Zusammensetzung des Executive Committee | ||||||
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Name |
Alter |
Beginn der Amtszeit |
Ende der Amtszeit |
Haupttätigkeit | ||
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64 |
2007 |
2012 |
Chief Executive Officer der EADS | |||
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51 |
2005 |
2010 |
Leiter des Geschäftsbereichs Astrium | |||
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45 |
2006 |
2011 |
Leiter des Geschäftsbereichs Eurocopter | |||
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51 |
2006 |
2011 |
Chief Technical Officer | |||
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46 |
2005 |
2010 |
EADS Operative Performance | |||
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60 |
2007 |
2012 |
Leiter von EADS North America | |||
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49 |
2007 |
2012 |
Leiter von Airbus | |||
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52 |
2008 |
2013 |
Leiter Personalwesen | |||
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42 |
2007 |
2012 |
Chief Marketing and Strategy Officer | |||
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57 |
2007 |
2012 |
Chief Financial Officer der EADS | |||
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44 |
2007 |
2012 |
Leiter des Geschäftsbereichs Militärische Transportflugzeuge | |||
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50 |
2005 |
2010 |
Leiter des Geschäftsbereichs Verteidigung & Sicherheit | |||
