- Überblick
- RM-System
- IC-System
- Durch das IC-System abgesicherte Geschäftsprozesse
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IC-System
Das IC-System basiert auf einer Vielzahl von IC-Richtlinien und -Verfahren innerhalb der EADS. Es ist so konzipiert, dass es dem Board of Directors, dem Chief Executive Officer und dem Chief Financial Officer hinreichend Sicherheit vermittelt, dass die folgenden Ziele erfüllt werden:
- Qualität der Finanzberichterstattung einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Prozessen, die zeitnah relevante und zuverlässige Finanzinformationen generieren;
- Einhaltung aller Gesetze und Bestimmungen, die für die Unternehmensgruppe relevant sind, und aller internen Richtlinien des Konzerns; und
- Identifizierung von und Reaktion auf signifikante operative, finanzielle und Compliance-Risiken innerhalb der EADS.
Das Management der Geschäftsbereiche und -einheiten und der Abteilungen der Zentrale ist für die Anwendung und Überwachung des IC-Systems in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man ist bestrebt, zu gewährleisten, dass die entsprechenden Steuerungsinstrumente zur Erfüllung der von der Zentrale der EADS festgelegten und in den IC-Templates ausgewiesenen Steuerungsziele zur Verfügung stehen und effektiv und kontinuierlich eingesetzt werden.
Die EADS hat einen formalisierten internen Kontroll- und Selbstbewertungsmechanismus eingerichtet, der von jedem identifizierten Prozess-/Kontrollverantwortlichen regelmäßig anzuwenden ist, der die Effektivität der Entwicklung und Durchführung der für seinen Prozess festgelegten internen Kontrollen bewerten muss. Die festgestellten Kontrollschwachstellen werden bewertet und priorisiert in „Defizite“ „erhebliche Defizite“ und „wesentliche Schwachstellen“. Für jedes Defizit wird eine Abhilfemaßnahme festgelegt und umgesetzt. Der Fortschritt wird durch das jeweils zuständige Management der Geschäftsbereiche und -einheiten und der Abteilungen der Zentrale überwacht und an die EADS-Zentrale berichtet. Um die erfolgreiche Umsetzung der Abhilfemaßnahmen zu überprüfen, werden die Kontrollen der Abhilfemaßnahmen regelmäßig neu bewertet. Jedes Jahr veranlasst die Unternehmensrevision in ausgewählten Geschäftsbereichen und -einheiten und Abteilungen der Zentrale eine unabhängige Prüfung des Zustands der IC-Systeme und der Ergebnisse der Selbstbewertungen. Die zuständigen Mitarbeiter (z.B. IC-Koordinatoren, Prozessverantwortliche) durchlaufen ein Training, um Informationen über neue/geänderte Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das IC-System zu erhalten und über die relevanten Prozessschritte und Aktivitäten in Bezug auf das IC-System auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Auf der Basis der Selbstbewertungen bereitet das Management aller Geschäftsbereiche, -einheiten und Abteilungen der Zentrale formale Stellungnahmen im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der IC-Systeme in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vor. Joint Ventures, wie etwa MBDA, haben eigene IC-Systeme. Die Übereinstimmung mit dem IC-Regelwerk ist u.a. durch die EADS-Präsenz in den Aufsichtsräten und Geschäftsleitungsorganen dieser Tochtergesellschaften (z.B. Board of Directors bei MBDA, Audit Committees) gegeben.
Überwachung der internen Kontrollen — Managementberatungen
Ergänzend zu den regelmäßigen Kontrollmaßnahmen auf der Ebene der Geschäftsbereiche und -einheiten und der Zentrale werden die Bewertungen der Angemessenheit und Wirksamkeit der IC- und RM-Systeme zwischen dem Chief Executive Officer und dem Chief Financial Officer der EADS und den Chief Executive Officers und Chief Financial Officers der jeweiligen Geschäftsbereiche und -einheiten oder den Leitern der Ressorts der Zentrale erörtert. Diese Diskussionen dienen dazu, für bestimmten Themen auf EADS-Ebene Prioritäten festzulegen und, falls erforderlich, entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen, die für den IC- und RM-Bericht der EADS insgesamt relevant sind.
Management-Freigabeverfahren – Teildarstellungen
Einmal im Jahr wird über festgestellte erhebliche Defizite und wesentliche Schwachstellen in Teildarstellungen berichtet. Seit dem Berichtszeitraum 2007 wird nach einem optimierten Freigabeverfahren gefordert, dass der Chief Executive Officer und der Chief Financial Officer dem Board of Directors nach bestem Wissen und Gewissen bestätigen, ob:
- das IC-System angemessen ist, um hinreichend Gewissheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften zu vermitteln;
- die Steuerungsziele mit den Kontrollen erreicht werden, die dokumentiert werden, dem Geschäftsbereich entsprechend konzipiert sind und in allen wesentlichen Punkten effektiv funktionieren;
- der Verantwortliche für eine Steuerungsaktivität klar identifiziert ist; und
- das RM-System konzipiert wurde und genutzt wird, um Risiken zeitnah zu identifizieren und zu bewerten, darauf zu reagieren und entsprechende Kontroll- und Überwachungsverfahren bzw. Berichte zu entwickeln.
Die Stellungnahmen des Chief Executive Officer und des Chief Financial Officer zum IC- und RM-System basieren hauptsächlich auf den oben beschriebenen Selbstbewertungen, Revisionen und Managementberatungen und werden durch die Teildarstellungen, die dem Chief Executive Officer und dem Chief Financial Officer von allen Geschäftsbereichen und -einheiten vorgelegt werden, untermauert.
